Preiswerbung beim Verkauf von Flugtickets
Die Preisdarstellung beim Verkauf von Flugreisen ist durch den europäischen Gesetzgeber geregelt (Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008). Danach dürfen fakultative Zusatzkosten zu Flugreisen nur auf Opt-in-Basis dargestellt werden. Ferner muss der zu zahlende Endpreis inklusive sämtlicher obligatorisch anfallender Kostenpositionen ausgewiesen werden.