Trotz Einhaltung aller Anforderungen an berufliche Sorgfalt kann Geschäftspraxis irreführend sein
Mit Urteil vom 19.09.2013 hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen (Rs. C-435/11) zur Auslegung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) entschieden, dass bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen einer irreführenden Geschäftspraxis i.S. des Art. 6 Abs. 1 der UGP-Richtlinie diese nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie unlauter ist, ohne dass die Einhaltung der Anforderungen an die berufliche Sorgfalt gesondert geprüft werden müsste.