Reisen, Lifestyle & Fitness

Wettbewerbsrechtliche Fortbildung für Lehrer in der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen

Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird am heutigen Tage im Rahmen einer Inhouse-Informationsveranstaltung einen Vortrag für die Lehrer der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen halten. Schwerpunkt der Berufsschule ist neben den Bereichen Nahrung/Körperpflege und dem Bestattungswesen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Sterne-Werbung für Ferienimmobilien

Im Bereich der Touristik bestehen für unterschiedliche Angebote offizielle Zertifizierungssysteme, bei denen jeweils Sterne vergeben werden. Neben den Bereichen Hotellerie und Bustouristik betrifft dies auch den Bereich der Ferienimmobilien. Hier hat sich schon seit langen Jahren ein vom Deutschen Tourismusverband (DTV) getragenes Zertifizierungssystem etabliert. Wirbt ein Anbieter von Ferienimmobilien mit Sternen oder sonstigen Hinweisen auf eine Klassifizierung, so erwartet der Verbraucher regelmäßig,

Ryanair und flug.de müssen Buchungsportale ändern – Wettbewerbszentrale mit Klagen erfolgreich

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen haben deutsche Gerichte den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs zu erfolgen hat

Verbot des Verkaufs von Bonusmeilen zulässig

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 28.10.2014, Az. 10 ZR 79/3) darf die Deutsche Lufthansa AG in den Teilnahmebedingungen Ihres Vielflieger-Programms „Miles & More“ den Verkauf bzw. die Weitergabe von Prämientickets an Dritte untersagen.

18.08.2014 // Werbung mit „Deutschlands bestes Reiseportal“ untersagt.

Mit Beschluss vom 14 07.2014, Az.: 33 O 12924/14, hat das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der CHECK24 Vergleichsportal GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ zu werben.

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Vierte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Dritte“ >>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

Unzulässige Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Mit Beschluss vom 25.11.2013, Az. 6 U 154/13, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liege. Der Reiseveranstalter hatte in seinem Internetauftritt unter der Überschrift „Die trendtours Vorteile“ mit der Aussage geworben:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de