Reisen, Lifestyle & Fitness

Irreführung bei Hotelangabe in einem Preisvergleichsportal

Mit Urteil vom 06.05.2015 (Az. 12 O 337/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Betreibergesellschaft des Preisvergleichsportals unter www.trivago.de die bezifferte Angabe buchbarer Hotels pro Destination in Anzeigen auf dem Internetprotal „google“ untersagt, wenn die Zahl der tatsächlich im Rahmen der angebotenen Destination buchbaren Hotels unter der beworbenen Zahl liegt.

BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals ist nicht wegen einer beanstandeten Nutzerbewertung zu einem Hotel gem. § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet, wenn die beanstandete Nutzerbewertung nicht als eigene „Behauptung“ des Portalbetreibers einzuordnen ist. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist der Portalbetreiberin nicht zumutbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung „Hotelbewertungsportal“

Wettbewerbsrechtliche Fortbildung für Lehrer in der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen

Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird am heutigen Tage im Rahmen einer Inhouse-Informationsveranstaltung einen Vortrag für die Lehrer der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen halten. Schwerpunkt der Berufsschule ist neben den Bereichen Nahrung/Körperpflege und dem Bestattungswesen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Sterne-Werbung für Ferienimmobilien

Im Bereich der Touristik bestehen für unterschiedliche Angebote offizielle Zertifizierungssysteme, bei denen jeweils Sterne vergeben werden. Neben den Bereichen Hotellerie und Bustouristik betrifft dies auch den Bereich der Ferienimmobilien. Hier hat sich schon seit langen Jahren ein vom Deutschen Tourismusverband (DTV) getragenes Zertifizierungssystem etabliert. Wirbt ein Anbieter von Ferienimmobilien mit Sternen oder sonstigen Hinweisen auf eine Klassifizierung, so erwartet der Verbraucher regelmäßig,

Ryanair und flug.de müssen Buchungsportale ändern – Wettbewerbszentrale mit Klagen erfolgreich

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen haben deutsche Gerichte den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs zu erfolgen hat

Verbot des Verkaufs von Bonusmeilen zulässig

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 28.10.2014, Az. 10 ZR 79/3) darf die Deutsche Lufthansa AG in den Teilnahmebedingungen Ihres Vielflieger-Programms „Miles & More“ den Verkauf bzw. die Weitergabe von Prämientickets an Dritte untersagen.

18.08.2014 // Werbung mit „Deutschlands bestes Reiseportal“ untersagt.

Mit Beschluss vom 14 07.2014, Az.: 33 O 12924/14, hat das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der CHECK24 Vergleichsportal GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ zu werben.

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

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