Pressemitteilung

Influencer Marketing: Schleichwerbung auf Instagram vermeiden – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden

Die Wettbewerbszentrale hat heute einen Leitfaden >> veröffentlicht, in dem sie ihre Auffassung zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und vielen damit verbundenen Einzelfragen vorstellt.

Unter den Beteiligten – dies sind Content-Creator wie Influencer und Blogger, Werbeagenturen genauso wie die werbetreibenden Unternehmen, welche auf Influencer Marketing zurückgreifen – herrscht Unsicherheit,

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):

Wettbewerb im Lebensmittelsektor – Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz: Fälle irreführender Werbung im Lebensmittelbereich meist außergerichtlich unterbunden

Die Wettbewerbszentrale hat in den ersten drei Quartalen 2017 insgesamt 251 Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Bereich Lebensmittel und Getränke erhalten. In 35 Fällen ging es um Verstöße gegen das Irreführungsverbot. Hinzukommen außerdem 108 Fälle, die Verstöße gegen die EU-Health Claims Verordnung betrafen. Dabei geht es im weiteren Sinn ebenfalls um Irreführungsfälle, wenn etwa für ein Lebensmittel gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Die übrigen Beschwerden betrafen u. a. Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (38 Fälle), die Preisangabenverordnung (23), lebensmittelrechtliche Spezialvorschriften oder Formalverstöße wie ein fehlendes Impressum.

Wettbewerbszentrale lässt Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagen

Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen (LG Essen, Beschluss vom 05.09.2017, Az. 45 O 66/17, nicht rechtskräftig).

Der Unternehmer betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin:

„Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl

Verfahren wegen irreführender Preisaktionen im Möbelhandel – Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz – LG Würzburg: „reichlich aggressive Werbung“

Vor etwa einem halben Jahr hat die Wettbewerbszentrale ihre Beobachtungen im Hinblick auf die Werbung mit Preisaktionen im Möbelhandel veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung vom 20.12.2016). Heute zieht sie eine erste Zwischenbilanz: Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat insgesamt sechs Unterlassungsklagen gegen verschiedene Möbelhandelsunternehmen bei den Gerichten eingereicht – der Vorwurf: Irreführung über Preise bzw. Aktionszeiträume. Zwei dieser Verfahren sind bereits zum Abschluss gekommen. Zwei weitere Urteile werden am 03. und 04.08.2017 erwartet.

Wettbewerbszentrale stellt Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor –– Mehrere Grundsatzverfahren anhängig – Beschwerderückgang bei Krankenkassenwerbung

Bei der Wettbewerbszentrale sind im Jahr 2016 etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) eingegangen. In 2017 hat die Wettbewerbszentrale bislang 203 Fälle in diesem Bereich bearbeitet, im ersten Halbjahr 2016 waren es 233 Fälle. Hinzu kommen weitere Fälle aus dem Bereich der Gesundheitshandwerke/Medizinprodukte wie z.B. Augenoptiker, die sich auf 375 Vorgänge in 2016 und bislang rund 160 Fälle in 2017 belaufen.

10 Jahre Health Claims Verordnung – Wettbewerbszentrale zieht Bilanz: Verstöße gegen die HCVO bei Werbung für Lebensmittel nehmen seit Jahren zu

Knapp 10 Jahre seit der Geltung der Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel reguliert, zieht die Wettbewerbszentrale Bilanz: Im Ergebnis steigen die eingehenden Beschwerden über die Verwendung von unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel an. Während im ersten Geltungsjahr noch gar keine Beschwerde diesbezüglich bei der Wettbewerbszentrale einging, stieg die Anzahl der Beschwerden, die in den allermeisten Fällen aus der Wirtschaft selbst stammen, in den Folgejahren kontinuierlich an.

Bankentgelte – Nach Grundsatzurteil: Wettbewerbszentrale beanstandet erneut Sparda Bank-Werbung für kostenloses Girokonto

Die Wettbewerbszentrale hat erneut eine Sparda Bank wegen Werbung für ein vermeintlich kostenloses Girokonto abgemahnt („Das gebührenfreie SpardaGirokonto“). Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hält die betreffende Werbung für irreführend, weil der Kunde für die Bankcard erst einmal 10 Euro zahlen muss.

SEPA-Beschwerdestelle hat Arbeit aufgenommen: Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor

Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle >> hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden.

Wettbewerbszentrale moniert Datenschutzverstöße beim Einsatz von Webanalyse Tools – Webseitenbetreiber müssen auf den Einsatz von Tracking Tools hinweisen

Nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale werden Webanalyse Tools* von Webseitenbetreibern vielfach nicht rechtskonform eingesetzt: Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat in den letzten neun Monaten 51 Beanstandungen wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit der Nutzung von Webanalyse Tools ausgesprochen.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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