Pressemitteilung

Gebührenfreies“ Girokonto: Wettbewerbszentrale lässt erneut Werbung einer Bank als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart der Sparda-Bank Baden-Württemberg die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 19.02.2018, Az. 35 O 57/17 KfH – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, misst die Wettbewerbszentrale diesem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Stuttgart ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächen-deckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich kein Entgelt für die Kontoführung. Die Bank führte aber 2017 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein. Dieses Entgelt erhält der Kunde nur dann zurück, wenn

Unlauterer Wettbewerb: Erfolgreich gegen unzulässige Entgelte, irreführende Werbeversprechen und verdeckte Provisionszahlungen – Wie Wettbewerber und Kunden mit Gesetzesverstößen benachteiligt werden – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht vor –

Die Wettbewerbszentrale hat im vergangenen Jahr insgesamt 10.478 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs bearbeitet. In 3.474 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft mit förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße eingeschritten. Darüber hinaus sind 464 Unternehmen wegen kleinerer Rechtsverstöße formlos verwarnt und zur Änderung der Werbung aufgefordert worden.

„In den allermeisten Fällen geben die Unternehmen eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber der Wettbewerbszentrale ab. Die Selbstkontrolle der Wirtschaft muss also nur in relativ wenigen Fällen zu Gericht ziehen, um eine unzulässige Werbung verbieten zu lassen.“, erklärt Dr. Reiner Münker. Im Jahr 2017 führte

Einladung zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale am 1. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, nach Frankfurt am Main einladen. Herr Dr. Münker wird über Entwicklungen im Wettbewerb 2017/2018 sowie die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und auf folgende Aspekte eingehen:

„Mogeleien“ bei Hotel-Sternen – Gerichte verhängen Ordnungsgelder gegen Hotelbetreiber

Wegen unzulässiger Sterne-Kennzeichnungen bei Hotels hat die Wettbewerbszentrale erste Gerichtsbeschlüsse erwirkt, in denen auf ihren Antrag hin Ordnungsgelder gegen Hotelbetreiber verhängt wurden. Diese hatten Gerichtsurteile missachtet, in denen die Werbung mit Sterne-Symbolen ohne zugrundeliegende gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt wurde.

Verbot von Zahlungsentgelten im Handel tritt am 13.01.2018 in Kraft – Wettbewerbszentrale richtet neue Beschwerdestelle ein

Am 13.01.2018 treten die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen.

Mit dieser am Samstag in Kraft tretenden Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der neue § 270a BGB sieht vor, dass jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel (Überweisung, Lastschrift, paypal, Visa und Mastercard) in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen.

Damit wird die Möglichkeit der – wenn auch nur teilweisen – Weitergabe von mit bestimmten Zahlungsmodalitäten verbundenen Kosten für die Mehrzahl der angebotenen Zahlungswege abgeschafft. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels zu schützen, die ihm nach Erfahrung der Wettbewerbszentrale häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden.

Klausel in AGB von easyJet gerichtlich untersagt – „Steuern und Gebühren … sind nicht erstattungsfähig“ benachteiligt Verbraucher

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Frankfurt am Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“

Preiswerbung für Ferienimmobilien – Information über „Öko-Steuer“ auf den Balearen erforderlich

Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.

Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben.

6 Monate SEPA-Beschwerdestelle – 140 Beschwerden bei Wettbewerbszentrale eingegangen – 103 Verstöße beanstandet und eine Unterlassungsklage erhoben

Sechs Monate nach Einrichtung der Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierungen hat die Wettbewerbszentrale heute eine Zwischenbilanz gezogen: Insgesamt 140 Beschwerden wegen SEPA-Diskriminierung zählt die Selbstkontrollinstitution bislang. In 103 Fällen stellte sie entsprechende Verstöße von Unternehmen gegen die SEPA-Verordnung fest. Auf entsprechende Beanstandung hin haben sich die allermeisten Unternehmen gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet sicherzustellen, dass alle SEPA erreichbaren Bankverbindungen – jedenfalls nach Ablauf gewisser Anpassungsfristen – akzeptiert werden. In einem Fall hat die Wettbewerbszentrale gegen die britische Fluglinie EASY Jet beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 160/17) Klage auf Unterlassung erhoben.

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