Pressemitteilung

BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben – Wettbewerbszentrale: Grundsatzurteil für diesen Bereich der Legal Tech-Dienstleistungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuell veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (BGH, Urteil vom 22. März 2018, Az. I ZR 25/17).

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind – ebenso wie für Verbraucher.

Wettbewerbszentrale stellt Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor – Irreführung und mangelnde Transparenz häufig Grund von Beschwerden

Bei der Wettbewerbszentrale sind im Jahr 2017 knapp 470 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) eingegangen. In 2018 sind hat die Wettbewerbszentrale bislang 195 Fälle in diesem Bereich bearbeitet, im ersten Halbjahr 2017 waren dies 203 Fälle. Die Fallzahlen bewegen sich damit in etwa auf Vorjahresniveau. Hinzu kommen weitere Fälle aus dem Bereich Gesundheitshandwerke/ Medizinprodukte wie z.B. Augenoptiker, die sich für 2017 auf knapp 400 Anfragen und Beschwerden und für 2018 auf bislang 208 belaufen.

Audi muss 5-Jahres-Garantie ändern

Audi darf Fahrzeuggarantieleistungen bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr mit einer „Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr“ bewerben, wenn keines der angebotenen Gebrauchtfahrzeuge eine Garantie von fünf Jahren hat. Die Wettbewerbszentrale hat Audi daher wegen Irreführung potentieller Interessentenerfolgreich abgemahnt.

Werbung für kostenloses Girokonto abermals auf dem Prüfstand

Zum vierten Mal in Folge hat die Wettbewerbszentrale gegen eine Bank wegen der Werbung für ein kostenloses Girokonto Unterlassungsklage eingereicht.

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift: „Das kostenlose apoGirokonto“ geworben. In der Werbung wurden dann die mit dem Konto verbundenen Leistungen als kostenlos geschildert –

Prozess wegen Bestellabschlussseite auf Amazon beim OLG München anhängig – Wettbewerbszentrale will Grundsatzfrage für den Online- und Marketplace-Handel klären

Für Online-, insbesondere für Marketplace-Händler, hat ein Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen die deutsche Niederlassung von Amazon führt, grundsätzliche Bedeutung. In der ersten Instanz hatte sich die Selbstkontrollinstitution gegen den Internetgiganten durchgesetzt. Nun liegt der Fall dem OLG München zur Entscheidung vor. Im Einzelnen:

Wettbewerbszentrale beanstandet „vermeintliches“ Siegel und „Deutsches Institut für Produktqualität“

Bei der Wettbewerbszentrale gingen Ende April mehrere Beschwerden gegen die Werbung mit einem Siegel des „Deutschen Institut für Produktqualität“ ein. Das Institut, das sich im Rahmen der von ihm ausgestellten Zertifikate auf eine Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt beruft, stellte Unternehmern Siegel zur Verfügung, mit denen es Produkten dieser Unternehmen den Erhalt von positiven Testnoten bestätigte. Bei diesem „Institut“ handelt es sich um eine privatwirtschaftlich tätige GmbH, die sich nach den eigenen Ausführungen im Internet darauf beschränkt, Kundenbewertungen aus dem Internet per Algorithmus zu gewichten und zusammenzufassen. Gleichwohl wurde

Amazon muss Jugendschutz beachten – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Anbieter von jugendgefährdenden Computerspielen vor

Bei der Wettbewerbszentrale gingen in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerden gegen Anbieter von Spielkonsolen ein. Diese vertreiben Computerspiele mit sogenannten indizierten Spielen.

Konkret geht es um das Spiel „Mortal Kombat“. Dieses Spiel ist in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und es liegt auch eine Beschlagnahme vor. Gleichwohl wird dieses Spiel im Versandhandel und insbesondere bei Amazon angeboten.

Oberlandesgericht Jena bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: TEAG Thüringer Energie AG verstößt gegen Unbundling – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

In einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Thüringischen Energiekonzern TEAG Thüringer Energie AG hat der 2. Kartellsenat des OLG Jena mit Urteil vom 21.02.2018 die Berufung der TEAG zurückgewiesen (Az. 2 U 188/17 Kart). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Erfurt nun rechtskräftig, wonach die Thüringer Energie AG wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Erfurt, Urteil vom 17.02.2017, Az. 1 HKO 1/16).

Die TEAG Thüringer Energie AG ist der marktführende Energieversorger in Thüringen und beliefert Endkunden

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