BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben – Wettbewerbszentrale: Grundsatzurteil für diesen Bereich der Legal Tech-Dienstleistungen
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuell veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (BGH, Urteil vom 22. März 2018, Az. I ZR 25/17).
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind – ebenso wie für Verbraucher.