Landgericht München I verbietet „Autopilot“-Werbung von Tesla
Das Landgericht München I hat heute verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ als irreführend verboten, (Az. 33 O 14041/19, nicht rechtskräftig).