Reisepreisabsicherung auch bei Ferienparks erforderlich
Zum Schutz des Verbrauchers vor dem Verlust geleisteter Vorauszahlungen bei Insolvenz eines Reiseveranstalters ist es nach den geltenden Bestimmungen zum Pauschalreiserecht erforderlich, daß Reiseveranstalter eine Kundengeldabsicherung vornehmen müssen.