Pressemitteilung

Verbrauchertäuschung durch „Gutschein“ für Gratistelefonate

Mit Beschluß vom 17. März 2000 (AZ 15 O 49/00) hat das LG Kiel auf Antrag der Wettbe-werbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, mit Gutscheinen für eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Gesprächsminuten sowie der Aussage „Starten Sie mit 100 Gratisminunten“ für den Abschluß von Preselection-Verträgen zu werben.

Verbrauchertäuschung durch teure Telefonservicenummer

Mit Urteil vom 19. November 1999 (AZ 2 U 167/99) hat das OLG Stuttgart auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Tochtergesellschaft eines weltweit operierenden Anbieters von Computern und Druckern untersagt, in der Zeitungswerbung wie auch im Internet mit einer gebührenpflichtigen Sondernummer mit der Vorwahl „0180-5“ zu werben, ohne gleichzeitig anzugeben, daß und in welcher Höhe diese Servicenummer gebührenpflichtig ist.

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Tannenwaldallee 6
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