Krankenkassenwahl: Unternehmen dürfen auf ihre Angestellten keinen Druck ausüben
Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) hat das Landgericht Baden-Baden mit Beschluss vom 30. April 2002 (4050/03 KfH) einem mittelständischen Bauunternehmen untersagt, sich in unzulässiger Weise in die Krankenkassenwahl seiner Beschäftigten einzumischen.