Kein Kopfgeld für Patienten, OLG Koblenz verurteilt Uniklinik Mainz
Mit Urteil vom 20. Mai 2003 – 4 U 1532/02 – hat das Oberlandesgericht Koblenz auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Universitätsklinik Mainz verboten, niedergelassenen Augenärzten für die Zuweisung von Patienten zu Star-Operationen Pauschalbeträge von 52,00 € zu zahlen.