Pressemitteilung

„Versteckspiel“ mit Preiswert-Zigaretten untersagt

Die Firma LEKKERLAND-TOBACCOLAND hatte aktuell ihren Vertriebspartnern einen Bonus von € 250 für den Fall angeboten, dass sich diese verpflichteten, 12 Monate lang sämtliche Zigaretten, die weniger als € 2,75 pro Schachtel kosten, entweder hinter einem Sichtschutz oder im nicht sichtbaren Bereich der jeweiligen Verkaufsstelle zu platzieren.

„Win a Smart Roadster“: Verkaufswettbewerb gestoppt

Vor wenigen Tagen hatte die Fluggesellschaft United Airlines einen Verkaufswettbewerb beworben, bei dem als Preis ein „Smart Roadster“ zu gewinnen war. Die Werbung richtete sich an Reisebüromitarbeiter und war in der Form ausgestaltet, dass der Expedient mit jedem verkauften United-Ticket als Los teilnehmen konnte.

„Bonusmeilen weltweit“: Vielfliegerwerbung irreführend

Auf eine Verbraucherbeschwerde hin hatte die Wettbewerbszentrale eine Werbemaßnahme der Fluggesellschaft Delta Airlines beanstandet, in welcher sich diese an die Teilnehmer ihres Vielflieger-Programms gewendet hatte. In dieser Werbung wurde blickfangmäßig hervorgehoben angekündigt, dass man zu einem beliebigen der insgesamt 512 Zielorte von Delta Airlines weltweit fliegen solle und sich hierdurch bis zu 25.000 Bonusmeilen verdienen könne.

Reiseabsage wegen zu geringer Teilnehmerzahl: korrekte Verbraucherinformation erforderlich

Mit Urteil vom 1.7.2003, Aktenzeichen 33 O 2642/03 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht München I auf Betreiben der Wettbewerbszentrale einem Pauschalreiseveranstalter im Rahmen der prospektmässigen Bewerbung von Pauschalreisen die Nennung einer für die Reisedurchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl untersagt, wenn der Verbraucher nicht gleichzeitig darüber informiert wird, bis zu welchem Zeitpunkt vor Reisebeginn die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl noch abgesagt werden kann.

Ryanair: Irreführende Flughafenbezeichnung verboten

Mit Urteil vom 22. Juli 2003, Aktenzeichen 33 O 193/03, hat das Landgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung seine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung der Flughafenbezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ durch den Billigflieger Ryanair für den Verbraucher irreführend und daher unzulässig ist.

Neue Basis für Schutz vor unlauterer Werbung: Reformen in Brüssel und Berlin nehmen Gestalt an – Wettbewerbszentrale legt Tätigkeitsbericht 2002 vor –

(Bad Homburg) Die Wettbewerbszentrale hat im vergangenen Jahr 21.447 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb bearbeitet. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2001 um fast 8 %. „Wer gemeint hat, angesichts der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung und der Diskussion um eine weitere Liberalisierung des Wettbewerbsrechts werde die Arbeit abnehmen, sieht sich getäuscht“, sagte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Dienstag in Bad Homburg. „Wir haben immer darauf hingewiesen, dass gerade in Zeiten konjunktureller Anspannung mit besonders harten Bandagen gekämpft wird.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de