Pressemitteilung

Weiter freie Arztwahl für Arbeitnehmer

Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat das Landgericht Erfurt mit Beschluss vom 4. August 2004 – 2 HK O 180/04 – einem Thüringer Unternehmen untersagt, seinen Arbeitnehmern mitzuteilen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von zwei konkret benannten Ärzten nicht anerkannt werden mit der Folge, dass keine Lohnfortzahlung geleistet wird.

Pressemitteilung vom 22. Juli 2004

Mit Urteil vom 7.7.2004, Az: 2-2 O 92/04 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem von der Wettbewerbszentrale betriebenen Klageverfahren der Hertz Autovermietung GmbH die Verwendung von Stornopauschalen in Geschäftsbedingungen in Zusammenhang mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen untersagt, bei denen der Verbraucher nicht auf die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens hingewiesen wurde.

Keine „Freundschaftswerbung“ per E-Mail

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Nürnberger norisbank im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 4.3.2004 (4 HKO 2056/04) untersagt, auf der eigenen Internetseite Verbraucher aufzufordern, persönliche Nachrichten an Freunde zusammen mit einer Produktempfehlung zugunsten der Bank per E-Mail zu versenden.

Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt

Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de