Als irreführend untersagt: Kommerzielles Unternehmen darf sich nicht „Verband“ nennen – LG Mainz bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Mainz einem gewinnorientierten Unternehmen u.a. verboten, sich als „Verband“ und/oder „Verband Pflegehilfe“ zu bezeichnen