Corona-Bürgertests für Arbeitnehmer auf Staatskosten? – Wettbewerbszentrale geht gegen Werbung eines Testzentrums gegenüber Unternehmen vor
Die Wettbewerbszentrale hält es für wettbewerbswidrig, wenn Testzentren Unternehmen anbieten, deren Arbeitnehmer auf Staatskosten auf Corona zu testen. Sie ist der Auffassung, dass Arbeitgeber die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Testung ihrer Arbeitnehmer nicht auf den Staat abwälzen können, indem sie dafür die kostenlosen Bürgertests nutzen.