Werbung für Widerspruchsregister zur Organtransplantation für unzulässig erklärt – Wettbewerbszentrale lässt Werbung mit der Angst vor Organentnahmen gerichtlich verbieten
Rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit hat die Wettbewerbszentrale ein Urteil des Landgerichts Dresden (Az. 44 O 0356/05) erwirkt, welches die Werbung für ein Widerspruchsregister zur Organtransplantation verbietet.