Wettbewerbszentrale: Handhabe gegen Slamming ist möglich – Colt Telecom Umstellung von Telefonanschlüssen ohne Einverständnis gerichtlich verboten
Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist ein bekanntes Ärgernis. Eine juristische Handhabe gegen Slamming ist aber möglich: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbindung dieser Wettbewerbsverstöße sind vorhanden. Dass die Gerichte das Problem ernst nehmen, macht nun das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt deutlich.“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale.