Pressemitteilung

Wettbewerbszentrale: Handhabe gegen Slamming ist möglich – Colt Telecom Umstellung von Telefonanschlüssen ohne Einverständnis gerichtlich verboten

Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist ein bekanntes Ärgernis. Eine juristische Handhabe gegen Slamming ist aber möglich: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbindung dieser Wettbewerbsverstöße sind vorhanden. Dass die Gerichte das Problem ernst nehmen, macht nun das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt deutlich.“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale.

Neue Werberegeln für Lebensmittel fordern Unternehmen – Wettbewerbszentrale berichtet über rechtliche Entwicklungen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich

Neue Werberegeln für Lebensmittel werden in den kommenden Jahren den Beratungs- und Informationsbedarf der Unternehmen erhöhen. Im Gesundheitswesen wirkten sich spürbar die Reformen der vergangenen Jahre aus.

Die Wettbewerbszentrale sieht in den neuen Regeln einen weiteren Schritt zur europäischen Harmonisierung im Lebensmittelbereich. „Komplizierte Einzelregelungen, unklare Normen und teilweise fehlende Übergangsfristen erschweren es den Unternehmen, den Überblick zu behalten“, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Gesundheits- und Lebensmittelbereich anlässlich des Pressegesprächs „Gesundheit“ in Bad Homburg.

Werbung im Möbelhandel: Rabatt „auf alles *“ oder eher „Rabatt auf fast gar nichts“? – Bestrafungsantrag der Wettbewerbszentrale erfolgreich

Das Landgericht München II (Az. 1HK O 2467/06 vom 11.05.2007 – nicht rechtskräftig -) hat gegen ein Unternehmen einer überregional tätigen Möbelhandelsgruppe eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20.000,– € festgesetzt.

Das Unternehmen hatte blickfangmäßig hohe Rabatte („25% auf alles*“) beworben. Tatsächlich waren in der Fußnote Produkte von zahlreichen Markenherstellern und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen.

Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich – Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet – Gebrüder Schmidtlein GbR vom Landgericht Darmstadt zu Vertragsstrafe verurteilt / Weitere Unterlassungsklagen von Wettbewerbszentrale eingereicht

Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil, das den seriösen Online-Handel stärkt. Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).

Krankenkassenwerbung kann weiterhin von Zivilgerichten überprüft werden – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung durch den Bundesgerichtshof –

Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Beschluss vom 9. November 2006 (Az. BGH I ZB 28/06), der erst jetzt veröffentlicht wurde, entschieden, dass Wettbewerbsverbände und private Krankenkassen auch weiterhin gegen unzulässige Krankenkassenwerbung vorgehen können.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de