Rechtsstreit um Kaffee mit Karamellzusatz beendet – Wettbewerbszentrale setzt deutliche Kennzeichnung der Kaffeepackungen durch
Die Kaffeeprodukte „Eduscho Gala Mild & Elegant“, „Eduscho Gala Vollmundig & Edel“, „Tchibo Gran Cafe vollmundig aromatisch“ und „Tchibo Herzhaft Mild“ müssen in der Zukunft so gekennzeichnet werden, dass auf der Vorderseite sowie auf der Schmalseite der Kaffeepackungen die Angabe „Röstkaffee mit Karamell“ erscheint. Darauf haben sich die Wettbewerbszentrale und Tchibo in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamburg verständigt (Beschluss vom 31.03.2009, Az. 3 U 171/07).