Plagiate von „Bauhaus-Klassikern“ bleiben in Deutschland verboten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Mit Beschluss vom 13. August 2009, Az. I ZR 32/08 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Firma Dimensione aus Italien gegen das Urteil des OLG Hamburg vom 23.01.2008, Az. 5 U 211/06 zurückgewiesen. Damit ist das gerichtliche Verbot rechtskräftig, wonach nachgeahmte Bauhaus-Möbel im Stile von Mies van der Rohe, Le Corbusier und anderer Designer, ebenso wie andere Designobjekte – beispielsweise die berühmte Wagenfeld-Leuchte –, nicht mit Werbeaussagen wie „Top-Design zu Factory-Outlet-Preisen!“, „Direkt in Italien vom Hersteller kaufen – bis zu 50% sparen!“, „Im Direkteinkauf bis zu 57% günstiger“, „… zeitlich begrenzter Kollektionsverkauf. Betroffen: fast alle Bauhaus-Klassiker …“, beworben werden dürfen.