Pressemitteilung

Einladung zum Jahrespressegespräch 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den
4. Mai 2010, nach München einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird die Schwerpunkte der Arbeit im vergangenen Jahr zusammenfassen. Insbesondere sind folgende Themen geplant:

BGH entscheidet zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern liegt nunmehr die lang erwartete Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes vor. Gegenstand des Verfahrens war die Preisdarstellungspraxis der TUI Deutschland GmbH im Jahre 2006 herausgegebenen Katalog für das Zielgebiet „Mallorca, Spanien, Portugal“. Anders als sonst bei Reisekatalogen üblich erfuhr der Kunde nicht schon aus dem Preisteil den zu zahlenden Preis für die angebotenen Pauschalreisen. Vielmehr wurde er aufgefordert, die mit einem im Katalog dargestellten

Unlauterer Wettbewerb macht vor dem Tod nicht halt

In gleich zwei Fällen mussten sich Gerichte mit Werbemaßnahmen gegenüber Hinterbliebenen beschäftigen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.04.2010 (Az. I ZR 29/09) im ersten Fall entschieden, dass ein Steinmetz zwar wettbewerbswidrig handelt, wenn er unmittelbar am Tag des Erscheinen der Todesanzeige Werbung für Grabmale an Angehörige von Verstorbenen versendet, eine solche Werbung aber zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr als unzumutbare Belästigung verboten werden kann.

Hotellerie: Bei Zimmerstorno ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Gastes zu berücksichtigen

Die Wettbewerbszentrale hat Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf die Stornoregelungen beanstandet. Die Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa Steigenberger, ACCOR, InterContinental u. a., hatten neben flexiblen Übernachtungstarifen auch solche Tarife angeboten, bei denen dem Kunden keine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wurde. In den hierauf bezogenen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei dennoch erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Verwirrspiel mit CE-Kennzeichen – Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel –

Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.

Logistikunternehmen darf sog. Schnittstellenkontrollen des Frachtgutes nicht zu Lasten der Versender in Allg. Geschäftsbedingungen ausschließen -OLG Düsseldorf folgt Auffassung der Wettbewerbszentrale-

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.03.2010 Az. I-6 U 38/09
die Berufung eines international tätigen Beförderungsunternehmens gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

Dem Unternehmen war auf Antrag der Wettbewerbszentrale vom Landgericht untersagt worden, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ein- und Ausgangskontrollen des Frachtgutes an den einzelnen Umschlagstellen auszuschließen. Die Wettbewerbszentrale hatte die betreffende AGB-Klausel als unzulässig beanstandet, weil

Le Corbusier, Mies van der Rohe, Eileen Gray, Marcel Breuer – Schutz für die Bauhaus-Designer

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 06.11.2009 (Az. 3 U 45/09) die Berufung eines italienischen Unternehmens gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.02.2009 (Az. 312 O 330/08) zurückgewiesen.

Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung war ein irreführend gestalteter Flyer, der mittels Mailing in der Vorweihnachtszeit versandt und in dem verschiedene Bauhaus-Möbel wie der Barcelona-Chair von Mies van der Rohe, eine Liege von Le Corbusier, ein Stahlrohrsessel von Marcel Breuer, eine Leuchte von Wagenfeld, ein Beistelltisch von Eileen Gray etc. abgebildet wurden. Das Land- und Oberlandesgericht haben dem im Bereich der „Bauhaus-Plagiate“ bekannten Unternehmen und dem Geschäftsführer persönlich verboten, Fotos von Le Corbusier, Mies van der Rohe, Eileen Gray und/oder Marcel Breuer zu verwenden und im Zusammenhang mit der Bewerbung des Möbelprogrammes eine Vielzahl von Werbeaussagen mit Bezug zum Bauhaus verboten.

Generalanwältin beim EuGH: Deutsches Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz (§ 4 Nr. 6 UWG) ist nicht mit europäischem Recht vereinbar

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter „PLUS“ hat die zuständige Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute in einem Vorabentscheidungsverfahren (C-304/08) zur Frage der Vereinbarkeit des § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ihre Schlussanträge vor dem EuGH gestellt. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass Art. 5 Abs. 2 der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dem in § 4 Nr. 6 UWG normierten deutschen Verbot der Kopplung von Gewinnspielen mit dem Absatz von Waren und Dienstleistungen in seiner Auslegung und Anwendung durch die deutschen Gerichte entgegensteht.

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