Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 06.11.2009 (Az. 3 U 45/09) die Berufung eines italienischen Unternehmens gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.02.2009 (Az. 312 O 330/08) zurückgewiesen.
Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung war ein irreführend gestalteter Flyer, der mittels Mailing in der Vorweihnachtszeit versandt und in dem verschiedene Bauhaus-Möbel wie der Barcelona-Chair von Mies van der Rohe, eine Liege von Le Corbusier, ein Stahlrohrsessel von Marcel Breuer, eine Leuchte von Wagenfeld, ein Beistelltisch von Eileen Gray etc. abgebildet wurden. Das Land- und Oberlandesgericht haben dem im Bereich der „Bauhaus-Plagiate“ bekannten Unternehmen und dem Geschäftsführer persönlich verboten, Fotos von Le Corbusier, Mies van der Rohe, Eileen Gray und/oder Marcel Breuer zu verwenden und im Zusammenhang mit der Bewerbung des Möbelprogrammes eine Vielzahl von Werbeaussagen mit Bezug zum Bauhaus verboten.