Pressemitteilung

Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.

Beförderungsbedingungen zahlreicher Fluggesellschaften unzulässig

Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Wochen Beförderungsbedingungen von im deutschen Markt tätigen Fluggesellschaften beanstandet. Die Beanstandungen bezogen sich dabei zum einen auf Preisänderungsvorbehalte, die bei nachträglichen Erhöhungen von Steuern und Abgaben eine Preiserhöhung zu Gunsten der Fluggesellschaft und zu Lasten der Reisenden vorsahen. Nach dem Gesetz sind solche nachträglichen Preisänderungsvorbehalte nur statthaft, wenn zwischen Ticketkauf und Abflugtermin mehr als vier Monate liegen (§ 309 Nr. 1 BGB).

Wettbewerbszentrale: Mehr Beschwerden wegen irreführender Werbung

(BAD HOMBURG) Rund 14.000 Beschwerden und Anfragen zu lauterem Geschäftsverkehr hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. im Jahr 2010 bearbeitet. „Während wir z. B. im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung einen Rückgang der Beschwerden um ein Drittel zu verzeichnen haben, sind die Beschwerden wegen irreführender Werbung im vergangenen Jahr um über 5 % angestiegen“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Rande der diesjährigen Jahrestagung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft am Dienstag in Bad Homburg. Damit sind die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonanrufe bei der Wettbewerbszentrale seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verschärfungen im Jahre 2008 rückläufig (insgesamt um 24 %).

Einladung zum Jahrespressegespräch 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 10. Mai 2011, nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Entwicklung der Beschwerde- und Verfahrenszahlen im vergangenen Jahr berichten. Ferner werden einige Beispielsfälle aus den folgenden Bereichen dargestellt:

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.

OLG Stuttgart untersagt Apothekenkonzept „Vitalsana“ der Drogeriemarkt-Kette Schlecker

Mit Urteil vom 17.02.2011 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die holländischen Versandapotheke
„Vitalsana“ verurteilt, es zu unterlassen, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten (Aktenzeichen 2 U 65/10). Hinter der Versandapotheke Vitalsana steht die deutsche Drogeriemarktkette Schlecker mit Hauptsitz in Ehingen.

Kein Flugpreis ohne Luftverkehrssteuer

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung mit Beschluss vom 10.02.2011, Az. 31 O 62/11 (nicht rechtskräftig) der Fluggesellschaft Germanwings untersagt, für die von Ihr angebotenen Flüge unter Angabe von Preisen zu werben, die die seit dem 01.01.2011 gültige obligatorische Luftverkehrssteuer nicht enthalten.

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – OLG Stuttgart untersagt Werbeslogan

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben (Urteil vom 03.02.2011, Az. 2 U 61/10). Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert:

Gericht verurteilt Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wegen mangelnden Jugendschutzes

Mit Urteil vom 23.12.2010, Az. 17HK O 2564/09 hat das Landgericht München I den Freistaat Bayern verurteilt es zu unterlassen, Minderjährigen und Spielern ohne Identitätskontrolle die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen. Gemäß § 4 Abs. 3 des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland (GlüStV) haben die Veranstalter und die Vermittler von Glücksspielen sicher zu stellen, dass Minderjährige von der Teilnahme an Glücksspielen ausgeschlossen sind. Sie haben darüber hinaus ein Sperrsystem zu unterhalten, das gewährleistet, dass Spieler, die für eine Form des Glücksspiels gesperrt sind, von sonstigen Glücksspielen ausgeschlossen sind.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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