Pressemitteilung

OLG Karlsruhe verbietet iPad als Prämie für Umsatzsteigerung bei Augenoptikern

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Urteil vom 6. September 2012, Az. 4 U 110/12, der zu den weltweit führenden Herstellern von optischen Gläsern gehörenden Firma Essilor untersagt, den Abnehmern seiner Brillengläser die kostenlose Abgabe eines iPads als Prämie gegen den Nachweis einer Umsatzsteigerung anzubieten oder anzukündigen.

Flugbuchungsportal www.fluege.de erneut vor Gericht: LG Leipzig verhängt Ordnungsgeld

Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt.

Dem Unternehmen war rechtskräftig untersagt worden, im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst im Wege des Opt-out ausdrücklich abwählen konnte (siehe hierzu auch Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 30.08.2011 >>).

100-jähriges Jubiläum der Wettbewerbszentrale: Schiedsrichter und Schlichter im Kampf um die Kunden – eine Zwischenbilanz über 700.000 Wettbewerbsfälle und 25.000 Gerichtsverfahren

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. feiert am 9. Mai 2012 an ihrem Gründungsort ihr 100-jähriges Jubiläum. Vor über 250 Gästen aus Wirtschaft, Justiz und Politik wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Festansprache halten.

Fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung dafür, dass eine freie Marktwirtschaft funktioniert. Der Markt braucht einen Ordnungsrahmen, d. h. Spielregeln, an die sich alle Akteure halten. Dafür hat der Gesetzgeber in Deutschland 1909 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Als Schiedsrichter wurde aber nicht der Staat mit seinen Behörden bestellt.

100 Jahre Wettbewerbszentrale – Einladung zum Jahrespressegespräch 2012 der Wettbewerbszentrale

Aus Anlass ihrer Jahrestagung zum 100-jährigen Jubiläum lädt die Wettbewerbszentrale zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 8. Mai 2012 nach Berlin ein.

Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über 100 Jahre Bekämpfung von Irreführung und Wettbewerbsverzerrung berichten. Es werden außerdem aktuelle Entwicklungen des Wettbewerbs und Einzelfälle aus unterschiedlichen Branchen dargestellt sowie folgende Themen erörtert:

OLG Karlsruhe: „Mango-Orangenblüten“-Wasser muss neben Mangosaft auch Essenz aus der Orangenblüte enthalten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genanntes Near-Water-Produkt neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten müssen, wenn auf dem Etikett neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet sind (Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11). Die Wettbewerbszentrale hatte die Gestaltung dieses Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten seien. Tatsächlich enthielt es nur Aromen.

Irreführende Werbung der comdirect-Bank für kostenlose Visakarte untersagt – Wettbewerbszentrale gewinnt vor Gericht

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Itzehoe die comdirect-Bank zur Unterlassung der irreführenden Werbung für eine Visakarte verurteilt, wenn die Ausstellung dieser Karte entgegen der werblichen Ankündigung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht wird (Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig).

ADAC-Boot-Check von der Wettbewerbszentrale beanstandet

Der ADAC bewirbt seit kurzem massiv einen „ADAC Boot-Check schon ab € 99,00“. Damit soll Sicherheit beim Gebraucht-Boot-Kauf für Käufer, Verkäufer, Makler und Händler von Gebrauchtbooten geboten werden. Mit dem „ADAC Boot-Check-Bericht mit Prüfplakette“ werde der Zustand und die Funktionen für jedes Gebrauchtboot von 3 bis 20 m festgestellt und das Ergebnis fälschungssicher dokumentiert. Diese Prüfplakette sei ein sicheres Zeichen für ein seriöses Angebot, erspare Ärger beim Gebrauchtboot-Kauf und stelle zudem

Rechtsstreit um „lebenslange Garantie“ vor dem Ende: OPEL verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung

Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller OPEL hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke OPEL als lebenslange Garantie zu bewerben.

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