18.08.2014 // Werbung mit „Deutschlands bestes Reiseportal“ untersagt.
Mit Beschluss vom 14 07.2014, Az.: 33 O 12924/14, hat das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der CHECK24 Vergleichsportal GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ zu werben.