„50 % günstiger als Hotels“: Wettbewerbszentrale lässt irreführende Ersparniswerbung gerichtlich untersagen
Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen, zu werben.