Pressemitteilung

Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.

Klage der Wettbewerbszentrale: Landgericht Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen Kartellverstoß

Der Hersteller des Abnehmprodukts „Almased Vitalkost“ hatte in einem „einmaligen Aktionsangebot“ den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den VK-Preis (Verkaufspreis) von 15,95 € gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.

Beschränkung des Internetvertriebs: Wettbewerbszentrale verklagt Weber-Grill wegen unzulässiger Logo-Klausel – Rechtssicherheit für Hersteller und Online-Händler erforderlich

In einem aktuellen Kartellrechtsstreit strebt die Wettbewerbszentrale eine weitere gerichtliche Klärung an, um generell für Markenhersteller und deren Vertragshändler Rechtssicherheit zu schaffen, inwiefern Hersteller den Vertrieb über das Internet durch die Händler vertraglich einschränken dürfen.

Im konkreten Fall geht es im Kern um die Verwendung einer sog. Logo-Klausel, die der namhafte Hersteller von Weber-Grillgeräten und -zubehör in Vertriebsverträgen mit Vertragshändlern verwendet hat.

flug.de muss Buchungsportal endgültig ändern – Wettbewerbszentrale erneut bei Gericht erfolgreich

Erneut hat ein deutsches Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn eines jeden Buchungsvorganges zu erfolgen hat (Art 23 VO-EG 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste VO).

Irreführende Werbung eines Kanalreinigungsunternehmens

Mit Urteil vom 14.07.2015 (Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht (LG) Gießen auf Klage der Wettbewerbszentrale einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen mit Sitz in Heuchelheim mehrere Werbeaussagen wie z. B. über den Betriebssitz und die Zugehörigkeit zu Industrie- und Handelskammern, die nicht bestand, untersagt.

Im konkreten Fall hatte das beklagte Unternehmen unter der Rubrik „Rohrreinigung“ in Gelben Seiten für verschiedene Orte mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern geworben. Die Beklagte verfügte jedoch in diesen Orten nicht über einen Betriebssitz.

„Auch Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten“ – Auffassung der Wettbewerbszentrale auch in 2. Instanz bestätigt

Das OLG Köln hat die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14). Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel

Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).

Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:

„50 % günstiger als Hotels“: Wettbewerbszentrale lässt irreführende Ersparniswerbung gerichtlich untersagen

Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen, zu werben.

Rechtsunsicherheit durch Informationspflichten für Werbung und Vertrieb belastet Unternehmen – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2014 vor –

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr erneut über 13.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Knapp 60 % aller Fälle betrafen dabei den Bereich „Irreführung und Transparenz“. Dabei sind die bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Fälle mit irreführenden Preismogeleien um gut 11 % zurückgegangen. Sachverhalte zu Marktverhaltensregelungen wie Handwerksordnung, Apothekenbetriebsordnung, Gewerbeordnung, Ladenschlussgesetz und Lebensmittel-, Heilmittel- oder sonstige berufs- und produktbezogene Regelungen folgten mit 25 % Anteil am Gesamtaufkommen. Daneben bearbeitete die Wettbewerbszentrale über 800 Fälle belästigender Werbung und ebenso viele Fälle aus den Bereichen

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