Pressemitteilung

Einladung zum Jahrespressegespräch am 03.05.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Herrn Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, einladen. Herr Dr. Münker wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und dabei auf folgende Aspekte eingehen:

Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 5 U 83/15, Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 24/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de, einer Vermittlungsplattform für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte, durchgesetzt.

Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da

Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Krankenkassenwerbung – Fälle irreführender und aggressiver Werbung waren im 1. Quartal 2016 zu beanstanden

Die Wettbewerbszentrale hat im ersten Quartal dieses Jahres 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung oder einer sog. aggressiven geschäftlichen Handlung. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils Unterlassungsklage erhoben und in einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragt. In vier Fällen wurden Hinweise erteilt.

Beiersdorf darf Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten – Wettbewerbszentrale sieht in Urteil Signalwirkung für Kosmetikindustrie

Die Wettbewerbszentrale hat der Firma Beiersdorf gerichtlich untersagen lassen, die Gesichtscremes „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Tagespflege Soja“ und „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Nachtpflege Soja“ in irreführender Packungsgröße in den Verkehr zu bringen (OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2016, Az. 3 U 20/15). Auch wenn der Senat von einer Einzelfallentscheidung ausgeht und die Revision nicht zugelassen hat, dürfte aus Sicht der Wettbewerbszentrale von dieser Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung für die Kosmetikindustrie ausgehen.

Rückblick: Erstes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen.

Irreführende Werbung auf Buchungsportal www.hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Täuschung über Zimmerverfügbarkeit vor

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der hotel.de AG Nürnberg untersagt, auf dem Internetportal unter www.hotel.de bezogen auf Übernachtungsangebote mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben – insbesondere durch die Angabe „nur noch 4 Zimmer verfügbar!“ und/oder „nur noch ein Zimmer verfügbar!“ -, wenn tatsächlich weitere Hotelzimmer über einen anderen Buchungskanal (Direktvertrieb des Hotels, andere Buchungsportale, Reisebüros) für Gäste buchbar sind

6 Monate „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Anfragen und Beschwerden über Immobilienwerbung

Die Wettbewerbszentrale hat seit Inkrafttreten des sog. Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 bislang 53 Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen für Immobilien bearbeitet. Die Fälle zum Bestellerprinzip, die sich in drei Fallgruppen einteilen lassen, machen derzeit rund 20% aller von der Selbstkontrollinstitution bearbeiteten Fälle zur Immobilienwerbung im Jahr 2015 aus. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach einem halben Jahr seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung.

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