Pressemitteilung

Wettbewerbszentrale führt Abmahnverfahren gegen „Werbestopper.de“

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale, ein Abmahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), zu führen. Die Abmahnung bezieht sich auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht.

Auf dem Portal „werbestopper.de“ wird gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“ geworben – darunter mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei. Nutzer können sich auf der Webseite registrieren und bestimmte postalische Werbung abbestellen.

Wettbewerbszentrale lässt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen gerichtlich verbieten – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden aufgrund der sinngemäß falschen Behauptungen, man komme im Auftrag des Sozialamtes und die Bewohner der Flüchtlingswohnungen seien verpflichtet, selber für den Strom- und Gasverbrauch zu zahlen

EuGH: Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für holländische Versandapotheke

Die deutschen Preisbindungsregeln für rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen gegen Europarecht. Sie stellen für ausländische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beliefern, ein Handelshemmnis dar, das weder im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine flächenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale (EuGH, Rs. C 148/15).

Wettbewerbszentrale unterbindet irreführende Aufmachung einer Fernsehzeitschrift

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Verlagsgruppe wegen irreführender Aufmachung einer Fernsehzeitschrift auf Unterlassung in Anspruch genommen:

Diese hatte die Titelseite einer ihrer Fernsehprogrammzeitschriften derart aufgemacht, dass die Zeitschrift wie eine Ausgabe von TV Wissen aussah. Tatsächlich stellten jedoch Stammleser dieser Zeitschrift nach dem Kauf fest, dass sie entgegen ihrer Erwartung einen völlig anderen Titel, nämlich TVdirekt, erworben hatten. Dies war aber erst nach Aufschlagen der ersten Seite erkennbar.

Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor: Steigende Fallzahlen im Krankenkassenbereich – Musterprozesse zum Arzneimittelrecht

Insgesamt etwa 450 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie) sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. In 2016 hat die Wettbewerbszentrale bislang mehr als 230 Fälle in diesem Bereich bearbeitet.
„Die Entwicklungen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen verlaufen allerdings unterschiedlich“, so Christiane Köber,

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Gebühr für Wohnungsbesichtigung vor – unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart ist der Klage der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat es einem Makler untersagt, für die Besichtigung einer Wohnung eine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen.

In der Geltendmachung einer Besichtigungsgebühr von rund 35 Euro sah die Wettbewerbszentrale eine Umgehung des Bestellerprinzips und verklagte den Makler auf Unterlassung. Das Landgericht hat im Verkündungstermin vom 15.06.2016 die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

OLG Thüringen verbietet Werbung eines Autohauses mit Herstellerlogo

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – die Verwendung des „HYUNDAI-Schriftzugs“ mit dem „HYUNDAI-Logo“ den irreführenden Eindruck erweckt, das werbende Autohaus sei Vertragshändler des genannten Herstellers (Urteil vom 25.05.2016, Az. 2 U 514/15).

1 Jahr „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale verzeichnet Rückgang von Beschwerden und Anfragen zu Provisionswerbung von Immobilienmaklern – Fragen zur Umgehung des Bestellerprinzips nach wie vor offen

Die Wettbewerbszentrale zieht nach einem Jahr „Bestellerprinzip“ Bilanz zu Anfragen und Beschwerden über Provisionswerbung in der Immobilienwirtschaft: Knapp 15 % aller von der Wettbewerbszentrale im Immobilienbereich bearbeiteten Fälle betreffen das sog. Bestellerprinzip, Tendenz sinkend. Im Dezember 2015, also sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung, machten Fälle zum Bestellerprinzip noch rund 20% der bei der Wettbewerbszentrale bearbeiteten Fälle mit Immobilienbezug aus

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T: +49 6172 12150
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