Wettbewerbszentrale führt Abmahnverfahren gegen „Werbestopper.de“
Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale, ein Abmahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), zu führen. Die Abmahnung bezieht sich auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht.
Auf dem Portal „werbestopper.de“ wird gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“ geworben – darunter mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei. Nutzer können sich auf der Webseite registrieren und bestimmte postalische Werbung abbestellen.