Wettbewerbszentrale reicht Klage gegen werbestopper.de ein – Unterlassung von Datenschutzverstößen und irreführenden Aussagen verlangt
Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 19 O 1765/17) wegen Datenschutzverstößen und irreführender Werbung eingereicht.
Hintergrund der Klage der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft ist die Werbung der GDVI gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“, u. a. mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei und der Nutzer bei Verwendung des Dienstes Werbestopper „nur Werbung, die du wirklich willst“ erhalte.