Pressemitteilung

Einladung zum Jahrespressegespräch am 23. März 2017 – „Entwicklungen im Wettbewerb 2016/2017“

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, nach Frankfurt einladen. Herr Dr. Münker wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und auf folgende Aspekte eingehen:

  • Entwicklung der Beschwerden über unlautere Geschäftspraktiken
  • Irreführende Werbung, Verstöße gegen Marktvorschriften, Datenschutz und Wettbewerb
  • Effektiver Verbraucherschutz durch Selbstkontrolle der Wirtschaft

Wir würden uns freuen, Sie

am Donnerstag, 23. März 2017 um 10.00 Uhr

LG Bremen untersagt Werbung für „Gewinnreise“

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bremen dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, der jeweilige Werbeadressat habe eine Reise gewonnen, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss (Urteil vom 22.02.2017, Az. 12 O 203/16, nicht rechtskräftig).

EuGH: Kosten eines Anrufs unter Kundenservicetelefonnummer dürfen nicht höher sein als Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale beim Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens entschieden (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).

Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin

Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Wettbewerbszentrale beanstandet getarnte Briefwerbung von Vodafone Kabel Deutschland

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale die Einleitung eines Abmahnverfahrens gegen den Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen irreführender, getarnter Briefwerbung. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern sowie aus dem Bereich des Wettbewerbs, die die Wettbewerbszentrale im Hinblick auf amtlich aufgemachte Postsendungen des Kabelnetzbetreibers erhalten hat.

BGH besiegelt Ende der Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster – Wettbewerbszentrale erwartet nach BGH-Urteil geteiltes Echo

Im Einzelhandel galt über viele Jahre hinweg der Grundsatz: Wer Ware sichtbar ausstellt, muss diese mit einer gut lesbaren Preisauszeichnung versehen. Damit dürfte nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale nun Schluss sein. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisangabenverordnung (PAngV) in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren.

Der BGH hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV erfasst wird, wenn

Wettbewerbszentrale lässt Werbung einer Bank mit kostenlosem Girokonto als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf einer Sparda-Bank die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 06.01.2017, Az. 38 O 68/16 – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, misst die Wettbewerbszentrale dem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Nordrhein-Westfalen ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächendeckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren. Die Bank führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein.

Wettbewerbszentrale geht gegen mehrere große Möbelhändler wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen vor

Die Wettbewerbszentrale macht derzeit gegen einige große Möbelhändler, darunter mehrere TOP 10-Anbieter, Unterlassungsansprüche geltend – wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen. Der Hintergrund:

Seit geraumer Zeit haben die Beschwerden über irreführende und intransparente Aktions- und Preiswerbungen im Möbelhandel in der Praxis der Wettbewerbszentrale zugenommen. Insbesondere aus dem Markt selbst heraus (Wettbewerber) sind Beschwerden über vollmundige Werbeversprechen im Möbeleinzelhandel vermehrt an die Wettbewerbszentrale herangetragen worden.

Wettbewerbszentrale führt Abmahnverfahren gegen „Werbestopper.de“

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale, ein Abmahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), zu führen. Die Abmahnung bezieht sich auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht.

Auf dem Portal „werbestopper.de“ wird gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“ geworben – darunter mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei. Nutzer können sich auf der Webseite registrieren und bestimmte postalische Werbung abbestellen.

Wettbewerbszentrale lässt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen gerichtlich verbieten – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden aufgrund der sinngemäß falschen Behauptungen, man komme im Auftrag des Sozialamtes und die Bewohner der Flüchtlingswohnungen seien verpflichtet, selber für den Strom- und Gasverbrauch zu zahlen

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