Pressemitteilung

Wettbewerbszentrale reicht Klage gegen werbestopper.de ein – Unterlassung von Datenschutzverstößen und irreführenden Aussagen verlangt

Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 19 O 1765/17) wegen Datenschutzverstößen und irreführender Werbung eingereicht.

Hintergrund der Klage der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft ist die Werbung der GDVI gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“, u. a. mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei und der Nutzer bei Verwendung des Dienstes Werbestopper „nur Werbung, die du wirklich willst“ erhalte.

Wettbewerbszentrale – Frühwarnsystem der Wirtschaft stoppt effizient Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb und den Verbraucherschutz – Jahresrückblick 2016 und aktuelle Fälle –

Insgesamt rund 10.900 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb hat die Wettbewerbszentrale im Jahr 2016 bearbeitet. Knapp 4.000 Beanstandungen von Wettbewerbsverstößen. 400 Gerichtsprozesse. Die meisten Fälle betrafen wieder den Bereich der Irreführung und der Transparenz in der Werbung. Dabei ist allerdings ein deutlicher Rückgang bei Verstößen gegen Informationspflichten (- 20%) und Mogeleien bei Preisangaben (- 14 %) zu verzeichnen. Mehr Beschwerden gab es dagegen zu Irreführungen über Produkteigenschaften und Qualität der Ware (+ 15 %).

„Das System der zivilrechtlichen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes funktioniert effizient und ohne Kosten für Verbraucher und Steuerzahler.“, resümiert Dr. Reiner Münker,

Einladung zum Jahrespressegespräch am 23. März 2017 – „Entwicklungen im Wettbewerb 2016/2017“

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, nach Frankfurt einladen. Herr Dr. Münker wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und auf folgende Aspekte eingehen:

  • Entwicklung der Beschwerden über unlautere Geschäftspraktiken
  • Irreführende Werbung, Verstöße gegen Marktvorschriften, Datenschutz und Wettbewerb
  • Effektiver Verbraucherschutz durch Selbstkontrolle der Wirtschaft

Wir würden uns freuen, Sie

am Donnerstag, 23. März 2017 um 10.00 Uhr

LG Bremen untersagt Werbung für „Gewinnreise“

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bremen dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, der jeweilige Werbeadressat habe eine Reise gewonnen, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss (Urteil vom 22.02.2017, Az. 12 O 203/16, nicht rechtskräftig).

EuGH: Kosten eines Anrufs unter Kundenservicetelefonnummer dürfen nicht höher sein als Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale beim Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens entschieden (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).

Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin

Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Wettbewerbszentrale beanstandet getarnte Briefwerbung von Vodafone Kabel Deutschland

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale die Einleitung eines Abmahnverfahrens gegen den Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen irreführender, getarnter Briefwerbung. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern sowie aus dem Bereich des Wettbewerbs, die die Wettbewerbszentrale im Hinblick auf amtlich aufgemachte Postsendungen des Kabelnetzbetreibers erhalten hat.

BGH besiegelt Ende der Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster – Wettbewerbszentrale erwartet nach BGH-Urteil geteiltes Echo

Im Einzelhandel galt über viele Jahre hinweg der Grundsatz: Wer Ware sichtbar ausstellt, muss diese mit einer gut lesbaren Preisauszeichnung versehen. Damit dürfte nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale nun Schluss sein. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisangabenverordnung (PAngV) in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren.

Der BGH hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV erfasst wird, wenn

Wettbewerbszentrale lässt Werbung einer Bank mit kostenlosem Girokonto als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf einer Sparda-Bank die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 06.01.2017, Az. 38 O 68/16 – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, misst die Wettbewerbszentrale dem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Nordrhein-Westfalen ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächendeckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren. Die Bank führte aber am 01.04.2016 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein.

Wettbewerbszentrale geht gegen mehrere große Möbelhändler wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen vor

Die Wettbewerbszentrale macht derzeit gegen einige große Möbelhändler, darunter mehrere TOP 10-Anbieter, Unterlassungsansprüche geltend – wegen intransparenter und irreführender Preisaktionen. Der Hintergrund:

Seit geraumer Zeit haben die Beschwerden über irreführende und intransparente Aktions- und Preiswerbungen im Möbelhandel in der Praxis der Wettbewerbszentrale zugenommen. Insbesondere aus dem Markt selbst heraus (Wettbewerber) sind Beschwerden über vollmundige Werbeversprechen im Möbeleinzelhandel vermehrt an die Wettbewerbszentrale herangetragen worden.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de