Pressemitteilung

Einladung zum Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne laden wir Sie zum Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am
Mittwoch, den 28. Juni 2017 um 10.30 Uhr, nach Bad Homburg ein.

Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und spezialisiert auf den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern, wie sich der Wettbewerb im Gesundheitswesen in jüngster Zeit

Wettbewerbszentrale: Vermehrt Beschwerden wegen unzulässiger Werbeversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Verwendung von nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ein, so z. B. zu Abnehm-Pillen, Kurkuma- oder Vitamin-Kapseln, Magnesium-Präparaten oder Anti-Hang-Over Produkten. Im laufenden Jahr hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in bereits zwei Fällen Werbeversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln gerichtlich untersagen lassen und in sechs Fällen außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. Im Jahr 2016 waren es zu dieser Thematik insgesamt 10 Beanstandungen, die außergerichtlich zum Erfolg führten sowie ein Gerichtsverfahren.

Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing – Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden

Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen.

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Fahrsimulatoren in Führerscheinausbildung: Vorsicht bei Werbung mit Preisersparnis

In zwei Grundsatzverfahren hat die Wettbewerbszentrale Hinweise auf eine Preisersparnis beim Einsatz von Fahrsimulatoren in der Führerscheinausbildung als irreführend gerichtlich untersagen lassen.

Aktuell hat das Landgericht Bielefeld die Aussage „Die ersten Fahrstunden auf unserem Simulator – spart Geld, macht Spaß und ist ein toller Einstieg in die Welt des Autofahrens“ als irreführend untersagt (LG Bielefeld, Urteil vom 09.05.2017, Az. 15 O 110/16 – nicht rechtskräftig). Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Nachweis einer Kosteneinsparung bisher nicht erbracht worden ist.

Wettbewerbszentrale setzt sich vor Gericht durch: Bei Ausstellungsstücken im Möbelhandel muss der Gesamtpreis der Ausstellungsware in ihrer konkreten Ausstattung angegeben werden

Die Wettbewerbszentrale hat in zwei gegen mittelständische Möbelhandelsunternehmen geführten Verfahren die unzureichende Preisauszeichnung von Möbeln in den jeweiligen Ausstellungen gerichtlich untersagen lassen. Auf Beschwerden aus der Wirtschaft hatte die Wettbewerbszentrale in beiden Fällen eine fehlende Gesamtpreisangabe beanstandet. Das Landgericht Bochum (Urteil vom 06.09.2016, Az. I-12 O 54/16) und das Landgericht Paderborn (Urteil vom 20.09.2016, Az. 6 O 9/16) bestätigten die Auffassung der Wettbewerbszentrale. Die hiergegen eingelegten Berufungen der Möbelhäuser blieben erfolglos:

Bezahlen im Online Handel – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die „SEPA-Verordnung“ Bezahlmöglichkeit „Lastschriftverfahren“ muss Konten in per SEPA erreichbaren EU-Staaten einschließen

Die Wettbewerbszentrale hat in 10 Fällen bei großen Onlinehändlern Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern u. a. eine Bezahlung per Lastschrift angeboten, allerdings gleichzeitig den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Erste Beschwerden bereits Ende 2016:
Bereits im Dezember 2016 hatte die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber erhalten, dass eine private Krankenversicherung und ein Telekommunikationsunternehmen es gegenüber Kunden ablehnten, fällige Zahlungen im Wege der Lastschrift von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen. Im Fall der Krankenversicherung lag der Wettbewerbszentrale ein konkretes Schreiben vor, wonach es die Versicherung ablehnte, die Versicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers von seinem Konto in Österreich abzubuchen (vgl. News vom 22.12.2016 >>).

Wettbewerbszentrale reicht Klage gegen werbestopper.de ein – Unterlassung von Datenschutzverstößen und irreführenden Aussagen verlangt

Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 19 O 1765/17) wegen Datenschutzverstößen und irreführender Werbung eingereicht.

Hintergrund der Klage der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft ist die Werbung der GDVI gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“, u. a. mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei und der Nutzer bei Verwendung des Dienstes Werbestopper „nur Werbung, die du wirklich willst“ erhalte.

Wettbewerbszentrale – Frühwarnsystem der Wirtschaft stoppt effizient Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb und den Verbraucherschutz – Jahresrückblick 2016 und aktuelle Fälle –

Insgesamt rund 10.900 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb hat die Wettbewerbszentrale im Jahr 2016 bearbeitet. Knapp 4.000 Beanstandungen von Wettbewerbsverstößen. 400 Gerichtsprozesse. Die meisten Fälle betrafen wieder den Bereich der Irreführung und der Transparenz in der Werbung. Dabei ist allerdings ein deutlicher Rückgang bei Verstößen gegen Informationspflichten (- 20%) und Mogeleien bei Preisangaben (- 14 %) zu verzeichnen. Mehr Beschwerden gab es dagegen zu Irreführungen über Produkteigenschaften und Qualität der Ware (+ 15 %).

„Das System der zivilrechtlichen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes funktioniert effizient und ohne Kosten für Verbraucher und Steuerzahler.“, resümiert Dr. Reiner Münker,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de