Irreführende Werbung für ein Label mit dem Bestandteil „Made in Germany…“ unterbunden
Die Herkunftsangabe „Made in Germany“ genießt bei Unternehmern und Verbrauchern im In- und Ausland einen hohen Stellenwert. Diese Produktqualität verbunden mit Nachhaltigkeitsaspekten führte ein Unternehmer in einer Label-Auszeichnung zusammen, indem er gegenüber Herstellern die Auszeichnung von deren Produkten mit diesem Label auf seiner Internetseite unter anderem wie folgt bewarb:
„Das neue „Made in Germany … „– Label kennzeichnet ab sofort nachhaltig in Deutschland hergestellte Produkte und hebt diese im Wettbewerb hervor. Voraussetzung für die Auszeichnung mit dem neuen Label ist eine Mindestfertigungstiefe von 55% am Standort Deutschland sowie die Umsetzung konkreter Nachhaltigkeitsansätze in den jeweiligen Produktionsstufen entlang der gesamten Wertschöpfungskette“.