BGH: Skonti des pharmazeutischen Großhandels sind zulässig
Der BGH hat im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den pharmazeutischen Großhändler AEP der Revision von AEP stattgegeben und das Urteil des OLG Bamberg aufgehoben. Das OLG Bamberg hatte den Großhändler verurteilt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken Rabatte zu bewerben oder zu gewähren, die über den Höchstzuschlag von 3,15 % hinausgehen. In letzter Instanz gab nunmehr der BGH dem Großhändler Recht.