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Health-Apps in der Hörakustik – Verfahren der Wettbewerbszentrale vor dem LG Berlin

In der Branche der Hörakustik ist die App längst angekommen, insbesondere um Hörgeräteträgern eine zeitgemäße Steuerung ihrer digitalen Geräte zu ermöglichen. Aber auch weitere Services, wie z.B. Hörtests, werden inzwischen als App angeboten. Um eine solche Hörtest-App geht es in einem Verfahren, das die Wettbewerbszentrale aktuell vor dem Landgericht (LG) Berlin führt (Az. 52 O 254/17).

LG Stuttgart verhandelt am 09.11.2017 über Werbung für das „gebührenfreie“ Girokonto der Sparda-Bank Baden Württemberg

Das Landgericht Stuttgart wird am 09.11.2017 in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren über die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto der Sparda-Bank Baden Württemberg verhandeln (AZ. 35 O 57/17 KfH).

Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung der Sparda Bank für ein vermeintlich kostenloses Girokonto („Das gebührenfreie SpardaGirokonto“) beanstandet. Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hält die betreffende Werbung für irreführend, weil der Kunde für die Bankcard erst einmal 10 Euro zahlen muss. Diese soll er erstattet bekommen, wenn er im Jahr mehr als 100 bargeldlose Umsätze über das Konto abwickelt. Wenn der Kunde aber erst einmal 10 Euro zahlen muss, um unter Umständen ggf. erst nach einem Jahr eine entsprechende Erstattung zu erhalten, bedeutet das aus Sicht der Wettbewerbszentrale, dass das Konto eben nicht kostenlos ist.

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

Darf eine Augenklinik Patienten einen kostenlosen Eignungscheck anbieten? – Mündliche Verhandlung in Verfahren der Wettbewerbszentrale beim OLG München am 9.11.2017

Ob es zulässig ist, dass eine Augenklinik gegenüber Patienten einen kostenlosen Eignungscheck bewirbt, ist Gegenstand eines Verfahrens der Wettbewerbszentrale vor dem OLG München (Az. 29 U 4850/16). Am 9. November findet die mündliche Verhandlung statt.

Zum Hintergrund:
Die Beklagte betreibt eine Augenklinik in München. Sie warb für einen kostenlosen Eignungscheck, „durchgeführt von speziell geschulten Patientenberatern“.

Guthabenzins für Konto mit Kreditkarte – Bank erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Berlin an

Die Wettbewerbszentrale hatte im Februar 2017 die im Internet veröffentlichte Werbung einer Bank für die Eröffnung eines Girokontos beanstandet, bei dem gleichzeitig eine Kreditkarte mit inkludiert war. Die Bank bewarb die Eröffnung des Girokontos mit Kreditkarte u. a. mit dem Hinweis „Guthabenzins 0,4 % p. a. variabel“. Tatsächlich wurde dieser Guthabenzins aber nur auf Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gewährt, nicht jedoch auf Guthaben auf dem gleichzeitig angebotenen damit verbundenen Girokonto.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Ankündigung als irreführend im Sinne von § 5 UWG. Gleichzeitig

Landgericht Heilbronn: Kosmetikerin ist keine „paramedizinische Therapeutin für Hautgesundheit“

Eine Kosmetikerin darf sich nicht als „para.med. Therapeutin für Hautgesundheit“ und ihr Kosmetikstudio nicht als „para.med. Kosmetikstudio“ bezeichnen. Das Landgericht gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt (LG Heilbronn, Urteil vom 28.09.2017, Az. 21 O 45/17, nicht rechtskräftig). Diese hatte die Bezeichnungen zuvor als irreführend beanstandet und die Kosmetikerin zur Unterlassung aufgefordert.

Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Werbung mit Preisvorteilen in Outlet-Center vor – was ist wirklich dran an den Prozenten?

Ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den bekannten Jeansanbieter Levi Strauss vor dem Landgericht Münster (Az. 026 O 29/17) endete in der mündlichen Verhandlung vom 11.10.2017 mit einem Unterlassungsvergleich.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegenüber Levi Strauss die im Outlet-Center Ochtrup festgestellte Preisauszeichnungspraxis moniert, bei der für eine bestimmte Jeans ein aktueller „Outlet-Preis“ einem höheren, mit dem Kürzel „MRRP“ (soll heißen: Manufacturers Recommended Retail-Price) versehenen Preis gegenübergestellt wurde.

Verfahren wegen vertikaler Preisbindung – BGH verhandelt über Revision der Wettbewerbszentrale im Prozess gegen Almased

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 17. Oktober 2017 über die Revision der Wettbewerbszentrale in dem Verfahren gegen die Firma Almased Wellness GmbH (BGH, Az. KZR 56/16). Das OLG Celle hatte in der Vorinstanz die Klage abgewiesen, allerdings die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dies holte der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale nach

EuGH entscheidet zur Bio-Zertifizierungspflicht für den Online-Handel: Online-Verkauf von Bio-Produkten setzt entgegen der Ansicht des Generalanwalts eine Zertifizierungspflicht der Händler voraus

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage, ob für Lebensmittel-Onlinehändler eine Bio-Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung Pflicht ist, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.10.2017, Rs. C-289/16 entschieden, dass eine BIO-Zertifizierung für Online-Händler verpflichtend ist, weil kein direkter Verkauf vorliegt.

BGH: Immobilienmakler müssen Daten aus dem Energieausweis in Immobilieninserate aufnehmen

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in ihren Immobilieninseraten die Pflichtinformationen aus dem Energieausweis anzugeben. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Verfahren
entschieden (BGH, Urteile vom 05.10.2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16 und I ZR 4/17) und damit für Rechtsklarheit gesorgt.

Öffentliche Ankündigungen für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Leasing von Immobilien müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis für das Gebäude enthalten. Im Einzelnen sind dies die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes (§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV). Mehrere L

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