Home News Seite 93

News

Update Transparenzverordnung für Telekommunikationsanbieter – 2. Stufe tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft – Informationspflichten für die Rechnung

Bereits im Dezember 2016 und Mai 2017 hat die Wettbewerbszentrale über die wesentlichen Neuerungen durch die von der Bundesnetzagentur erlassene Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) berichtet, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist. So müssen Anbieter von Internetzugangsdiensten unter anderem bei der Vermarktung ihrer Produkte Produktinformationsblätter bereitstellen.

Rückblick: Vorstellung aktueller Themen des Wettbewerbsrechts im Rahmen eines Vortrages an der Universität St. Gallen (Schweiz)

Im dritten Jahr in Folge stellte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, im Rahmen des an der Universität in St. Gallen (Schweiz) angebotenen Kurses „Marketing- und Wettbewerbsrecht“ am 29.11.2017 die Tätigkeit und Fälle der Wettbewerbszentrale vor. Der Kurs setzte sich sowohl aus Studierenden der Rechtswissenschaften als auch der ökonomischen Masterprogramme der Universität St. Gallen zusammen.

BGH legt EuGH Fragen zu Anforderungen an Cookie-Einwilligung vor – Fragen betreffen auch Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung

Um Besuchern auf ihrer Webseite personalisierte Werbung anzeigen zu können, greifen Unternehmen häufig auf die Nutzung von Cookies zurück. Cookies sind Dateien, die von einer besuchten Webseite auf dem Smartphone oder Computer von Nutzern gespeichert werden. Je nach Funktionsweise können sie z.B. für Werbepartner Informationen über das Surfverhalten des Nutzers sammeln und übermitteln.

6 Monate bis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung – Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Wenn in sechs Monaten, ab dem 25. Mai 2018, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Anwendung kommt, wird das Datenschutzrecht in der EU entscheidend verändert. Die Änderungen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen betreffen zahlreiche Unternehmen, insbesondere auch solche, die in der digitalen Welt unterwegs sind und die im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen.

OLG München zum kostenlosen „Eignungscheck“ in einer Augenklinik

Das Oberlandesgericht München hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einer Augenklinik untersagt, für eine operative Korrektur der Fehlsichtigkeit mit einem kostenfreien Eignungscheck zu werben, wenn der Eindruck erweckt wird, dass dieser von Ärzten durchgeführt wird. Dagegen ist die Durchführung eines solchen Eignungschecks zulässig, wenn er von so genannten Patientenberatern durchgeführt wird (OLG München, Urteil vom 09.11.2017, Az. 29 U 4850/16).

Augenlaser-Vergleichsportal: Landgericht Berlin verlangt Hinweis auf die Provisionsvereinbarung zwischen Ärzten und Portalbetreiber

In einem von der Wettbewerbszentrale gegen den Betreiber einer Vergleichsplattform geführten Verfahren hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wie der Betreiber des Portals die Einträge als Werbung kennzeichnen muss (LG Berlin, Urteil vom 09.11.2017, Az. 52 O 15/17, nicht rechtskräftig).

In eigener Sache – 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale 2017

Der 8. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale, initiiert von Christiane Köber (Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale), fand am 17.11.2017 in Frankfurt a. M. statt und bot wie auch in den vergangenen Jahren einen Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Rechtsentwicklungen im Bereich Werbung und Vertrieb im Gesundheitswesen. Daneben wurden Fragestellungen des Datenschutzes im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung beleuchtet.

Sachverständigenwerbung mit „gerichtlich anerkannt“

Eine Aktiengesellschaft, die im Bereich Softwareberatung tätig ist, hatte auf ihrer Homepage ihr Leistungsangebot im Bereich der Erstellung von IT-Gutachten im Überblick wie folgt beworben:

  • Gerichtsgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Parteigutachten / Privatgutachten
  • Sachverständigengutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten

Wettbewerbszentrale geht gegen Vertrieb von Hörgeräten ohne individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung vor

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass preisaggressiv angebotene Hörgeräte auf den Markt kommen, die allerdings nicht über eine individuell veränderbare Ausgangsschalldruckbegrenzung verfügen. Von der Wettbewerbszentrale hierzu befragte Sachverständige gehen auf der Grundlage entsprechender Richtlinien von einem noch zulässigen Expositionswert von 87 dB aus.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de