EU-Kommission erinnert Online-Handel an Pflicht zur Verlinkung auf Streitbeilegungsplattform – OLG Hamm verlangt „anklickbaren“ Link
Seit dem 09. Januar 2016 sind Online-Händler in der EU nach Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten dazu verpflichtet, auf ihren Websites auf die von der Kommission betriebene Streitbeilegungsplattform (sog. „OS-Plattform“) hinzuweisen und einen leicht zugänglichen Link zu dieser vorzuhalten