Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln
Der BGH hat am 28.03.2019 entschieden, dass bei Kaffeekapseln der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffees für jede einzelne Kapsel angegeben werden muss (Urteil v. 28.03.2019, Az. I ZR 85/18 – Kaffeekapseln).
Ein wettbewerbsschützender Verband hatte gegen einen Elektromarkt geklagt, der in einem Aufsteller Kaffeekapseln verschiedener Hersteller in Packungen zu je zehn Stück angeboten hatte.