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Wirbt ein Unternehmen mit „Architektur“, muss es auch einen Architekten beschäftigen

Eine GmbH & Co. KG darf ihre Leistungen nur dann mit dem Hinweis „Architektur“ bewerben, wenn im Unternehmen mindestens eine Person fest angestellt ist, die in der Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall ist, ist diese Werbung irreführend im Sinne von §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG (LG Arnsberg, Urteil vom 31.01.2019 – I-8 O 95/18).

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse eines EU-weiten Screenings von 560 kommerziellen Webseiten

Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von insgesamt 560 kommerziellen Internetseiten vorgestellt. Betroffen von dem EU-weiten Website-Screening (sog. Sweep) waren Onlineshops, in denen Waren wie etwa Textilien, Dienstleistungen wie Tickets für Veranstaltungen und digitale Inhalte wie z. B. Computer-Software angeboten werden. Kern der Untersuchung waren die Darstellung von Preisen und Preisnachlässen sowie die Erfüllung verschiedener Informationspflichten,

Erneut Werbung mit einer nicht existierenden Aufsicht durch die BaFin untersagt

Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen die Werbung mit einer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt, die tatsächlich gar nicht stattfindet (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 08.02.2019, Az. 84 O 273/18).

Das Unternehmen warb im Internet damit, dass es Lebensversicherungen, Bausparverträge und private Rentenversicherung gegen Bargeldauszahlung in 30 Minuten ankauft. Im Rahmen der Werbung wurde auf der Homepage unter der Überschrift „Sicher und Diskret seit 2012“ damit geworden, das die „Bundesaufsicht für Finanzen“ und das Bundesministerium der Finanzen die Aufsicht über das Unternehmen ausübt, was tatsächlich aber nicht zutrifft. Ebenso wurde in diesem Kontext mit der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer zu Köln geworben.

Rückblick: Viertes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 19. Februar 2019 fand in der Toyota Collection in Köln das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren neben Vertretern von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen auch in der Automobilbranche tätige Anwälte sowie Verbandsvertreter.

Das vierte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) eröffnet. Nach der Begrüßung der Referenten und Teilnehmer ging er auf einige aktuelle Themen der letzten Wochen, insbesondere die Rechtsverfolgungspraxis im Bereich der Pkw-EnVKV und der Entwicklung der Elektromobilität ein und moderierte das Tagungsprogramm.

Den Vortragsauftakt machte Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg). Er referierte zum Thema „Algorithmic Pricing (Preisbildung durch Algorithmen) in der Automobilwirtschaft – eine kartell- und lauterkeitsrechtliche Würdigung.“

Über wesentliche Eigenschaften der Ware muss auf Amazon auf der Seite informiert werden, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München entschieden, dass Amazon die wesentlichen Eigenschaften zu der bestellten Ware auf der Seite angeben muss, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann (Urteil v. 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18).

Landgericht Dortmund: Fett-weg-Spritze bedarf arzneimittelrechtlicher Zulassung

Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein Präparat mit dem Wirkstoff Natriumdesoxycholat nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden oder beworben werden darf (LG Dortmund, Urteil vom 09.11.2018, Az. 25 O 254/14). Die Wettbewerbszentrale hatte die fehlende Zulassung als Wettbewerbsverstoß beanstandet. Das Produkt findet Anwendung zur Behandlung von Fettdepots und soll Fettzellen zerstören. Hierzu wird das Präparat mittels Spritze in den Körper injiziert.

Wettbewerbszentrale moniert Werbung mit einer Prüfung durch die BaFin

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Finanzdienstleisters für die von ihm angebotenen Dienstleistung der Vermittlung von Immobilienbesitz beanstandet: Das in Berlin ansässige Unternehmen, das sich nach seinen Angaben im Internet als langfristiger Investor, Entwickler, Verwalter und Betreiber von Immobilien und Grundstücken in Deutschland, Österreich, Holland und der Türkei mit der Vermittlung von Immobilienbesitz beschäftigt, warb auf seiner Homepage mit dem Hinweis, seine Angebote seien von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft. Dabei wurde auch das Logo der Bundesanstalt abgebildet.

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