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Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

LG Leipzig zur Werbung des Händlerbunds mit „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen den Händlerbund hat dieser seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Leipzig vom 24.10.2018 (Az. 05 O 752/18) zurückgenommen. Damit ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, wonach dem Verein untersagt ist, seine Leistungen als „Hilfe bei Abmahnung“ mit der Angabe „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ zu bewerben, ohne in unmittelbarem textlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Rechtsschutz nicht gewährt wird, soweit Fragen gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung Gegenstand des Verfahrens sind.

Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

LG München I zur Kennzeichnungspflicht von Influencern: Im konkreten Fall keine getarnte Werbung, wenn Instagram-Account als gewerbliches Handeln erkennbar ist

Nach einer Pressemitteilung des LG München I hat dieses entschieden, dass eine Influencerin zumindest ihre Posts ohne Gegenleistung durch Unternehmen nicht als Werbung kennzeichnen muss, da für die angesprochenen Verkehrskreise das gewerbliche Handeln der Influencerin erkennbar sei (Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig), Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt der News noch nicht vor). Im konkreten Fall seien die Anzahl der Follower der Beklagten ausschlaggebend gewesen, ebenso wie der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, verifiziertes und mit einem blauen Haken versehenes Profil handle.

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

Erneut Bankentgelt auf dem Prüfstand – BGH verhandelt am 14.05.2019 über die Klage der Wettbewerbszentrale

In einem weiteren Verfahren wird der BGH Gelegenheit haben, über die Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts (hier: Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter) zu entscheiden. Der Senat hat in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung für den 14. Mai 2019 anberaumt (Az. XI ZR 768/17).

Gesetzentwurf „Faire Kassenwahl“ – Wettbewerbszentrale begrüßt Vorschlag zur Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Krankenkassen

Die Wettbewerbszentrale begrüßt es, dass das Handeln der Krankenkassen im Wettbewerb zukünftig den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliegen soll. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den
das Bundesgesundheitsministerium im März als Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) vorgelegt hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Risikostrukturausgleichs, der Organisationsformen der Krankenkassen und eine bundesweite Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) vor.

Gebrauchtwagen: „Mietrückläufer“ ist hinweispflichtig

Wird ein (junger) Gebrauchtwagen in einer Fahrzeugbörse im Internet beworben, muss ein Hinweis erfolgen, wenn es sich um einen sogenannten Mietrückläufer handelt. Ein „Mietrückläufer“ ist ein Gebrauchtwagen, der als Selbstfahrervermietfahrzeug (umgangssprachlich: Mietwagen) bei einer Autovermietung im Einsatz war.

Ein Fahrzeughändler hatte bei Mobile.de einen 8 Monate alten Opel Mokka X 1.4 Turbo, 103 kW (140 PS), 11.400 km zum Preis von 17.450 Euro eingestellt.

Qualitätswein Franken darf auch in Rheinland-Pfalz abgefüllt werden

Nach einer Entscheidung des VG Würzburg darf eine Weinkellerei ihren in Zell an der Mosel abgefüllten Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen (Urteil v. 04.04.2019, Az. W 3 K 18.821, nicht rechtskräftig).

Die Klägerin hatte ihren Wein zur Qualitätsweinprüfung angestellt, um diesen als Qualitätswein Franken vermarkten zu können. Die Regierung von Unterfragen lehnte diesen Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Nach der „Produktspezifikation Franken“ müsse ein solcher Wein in Bayern oder einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt werden.

Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln

Der BGH hat am 28.03.2019 entschieden, dass bei Kaffeekapseln der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffees für jede einzelne Kapsel angegeben werden muss (Urteil v. 28.03.2019, Az. I ZR 85/18 – Kaffeekapseln).

Ein wettbewerbsschützender Verband hatte gegen einen Elektromarkt geklagt, der in einem Aufsteller Kaffeekapseln verschiedener Hersteller in Packungen zu je zehn Stück angeboten hatte.

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