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EuGH entscheidet zu elektronischen Kommunikationsdiensten

Der EuGH hat darüber entschieden, ob die Bereitstellung einer Software mit einer „Voice over IP“ als „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Art. 2 lit. c Rahmen-RL (2002/21/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 05.06.2019, Rs. C-142/18).

Das Unternehmen Skype Communications, Herausgeberin der Kommunikationssoftware „Skype“, mit der der Nutzer einen Sprachtelefonie- und Telefonkonferenzdienst von einem Gerät zum anderen in Anspruch nehmen kann, bietet als Zusatzfunktion das sogenannte „SkypeOut“ an. Damit kann der Nutzer unter Verwendung von „Voice over IP“-Technik, der Stimmübertragung über Internetprotokoll, Telefonanrufe von einem Endgerät an einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss tätigen.

Klage gegen viagogo – Auch private Anbieter müssen beim Verkauf von Tickets ihre Identität und Anschrift mitteilen

Das LG München I hat über eine Klage gegen die viagogo AG wegen diverser lauterkeitsrechtlicher Verstöße entschieden (Urteil v. 04.06.2019, Az. 33 O 6588/17).

Die Beklagte betreibt eine Ticketplattform. Während des Bestellvorgangs auf ihrer Internetseite blendete sie blickfangmäßig die Garantie „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ ein.

Bankentgelt – OLG Frankfurt: Entgeltklausel für Auskunft in Höhe von 25 Euro unterliegt keiner gerichtlichen Inhaltskontrolle

Nach einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt hat dieses entschieden, dass eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 € unbedenklich sei und einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht unterliege (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2019, Az. 10 U 5/18).

Kläger und Berufungskläger war ein Verbraucherschutzverein. Er hat von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung einer Preisklausel aus ihrem Leistungsverzeichnis verlangt, in der „Bankauskünfte“ mit 25 € in Rechnung gestellt werden.

Grundsatzentscheidung des BGH zur Energieverbrauchskennzeichnung – Statische Darstellung des Pfeils im Onlineshop nicht ausreichend

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren hat der BGH entschieden, dass bei der Werbung für Leuchten allein die statische Darstellung des Pfeils mit Angabe der Energieeffizienzklasse auf der Übersichtsseite nicht genügt (BGH, Urteil vom 7.3.2019, Az. I ZR 184/17). Welche Energieeffizienzklasse genau anzugeben ist, bestimmt die delegierte VO (EU) Nr. 874/2012.

Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Leuchten. Auf den dortigen Kategorienseiten erschien über dem jeweiligen Produktpreis bei allen Leuchten jeweils ein grüner Pfeil mit dem Kennzeichen „A++“ als Angabe zur Energieeffizienzklasse. Der Pfeil war statisch gestaltet, also nicht in Form der geschachtelten Anzeige, und ohne eine Verlinkung, die einen Zugang zu anderen Informati

Schriftsachverständiger / Graphologe ist kein akademischer Grad

Ein Unternehmen, das Text- und Schriftanalysen anbietet, hat im Zusammenhang mit der Vorstellung eines Mitarbeiters auf der Firmenhomepage diesen als Dipl. Graph. bezeichnet. Der Genannte hat diesen akademischen Grad auch als Voranstellung zu seinem Namen und mit dem Zusatz Schriftsachverständiger im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens geführt. Und schließlich hat er in diesem Gutachten einen Verbandsstempel verwendet, der unter anderem die Bezeichnung DIPL. GRAPHOLOGE enthält.

Rückblick: Wettbewerbszentrale referiert über Musterfeststellungsklage und EU-Richtlinienvorschlag zu Verbandsklagen beim Industrieverband Garten e.V. (IVG)

Über die deutsche Musterfeststellungsklage und den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Verbandsklagen hielt die Wettbewerbszentrale am 23. Mai 2019 ein Referat beim Arbeitskreis Recht des Industrieverband Garten e. V. (IVG). Die Teilnehmer interessierte, welche Auswirkungen diese Klageformen für Herstellerunternehmen haben.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Nippe, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, erläuterte die Konzepte der deutschen Musterfeststellungsklage einerseits und der Verbandsklage im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission andererseits.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale für eine Delegation aus der Republik Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine

Am 22. Mai 2019 stellte die Wettbewerbszentrale einer Delegation aus der Republik Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine das effektive System der privaten Rechtsdurchsetzung im Bereich des Wettbewerbsrechts vor. Die Vertreter und Vertreterinnen der Ministerien und anderer Behörden waren insbesondere an Informationen zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz interessiert.

Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen

Rückblick: Jahreskonferenz 2019 der Wettbewerbszentrale – „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“

Spannende Vorträge namhafter Redner, lebhafte Diskussionsrunden, ein Seminar – kurzum ein vielfältiges Programm bot die Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale unter dem Titel „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“ am 14./15. Mai 2019 in Bad Homburg. Blicken Sie mit uns zurück auf zwei informative und spannende Konferenztage, in die auch die Mitgliederversammlung und Gremiensitzungen der Wettbewerbszentrale eingebettet waren.

Energieversorger darf Verbrauchern bei Online-Bestellung nicht nur Zahlung per Bankeinzug anbieten

Der BGH hat klargestellt, dass ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) seinen Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages außerhalb der Grundversorgung im Internet für Verbraucher nicht so gestalten darf, dass als einzige Bezahlmöglichkeit die Zahlung per Bankeinzug auswählbar ist und die Bestellung nur nach Eingabe der Kontodaten fortgeführt werden kann (Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 56/18). Ein solches Internetangebot verstoße gegen § 42 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG).

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