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Rückblick: XI. Kongress der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung in Nürnberg – Rechtliche Aspekte im Umgang mit selbsternannten Sachverständigen, Internetauftritten und Werbung

Die Wettbewerbszentrale war auf dem viertägigen Jahreskongresses der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung e.V. (GFS) in Nürnberg (19. – 22.06.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Teilnehmer waren Fachleute der Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamtes sowie öffentlich bestellte und vereidigte und anderweit qualifizierte Sachverständige, Wissenschaftler ebenso wie Fachleute aus der Schweiz, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Neben Fachvorträgen, Darstellung der Kriminalistik-Ausbildung an Universitäten und Hochschulen, ausgewählten Fallpräsentationen, Präsentationen zu technischen Untersuchungsmethoden sowie Vorführung technischer Geräte und einer Exkursion standen an einem der Kongresstage auch rechtliche Themen auf der Agenda.

Strengere Informationspflichten für die Werbung von Immobilien geplant

BMWi und BMI haben am 28. Mai 2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt. Den geplanten Gesetzestext können Sie hier hier >> abrufen.
 
Die derzeit für die Werbung relevante Vorschrift des § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) findet sich in § 86 GEG-E wieder. Der Gesetzesentwurf verschärft die werberelevanten Informationspflichten für Immobilienmakler in folgender Weise:

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Berlin-Brandenburg

Am 19. Juni 2019 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren.

BGH: Entgelt für Barauszahlung am Bankschalter zulässig – Höhe jedoch gerichtlich überprüfbar – Wettbewerbszentrale begrüßt Klarstellung durch den BGH

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Frage der Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts für die Ein- und Auszahlung am Bankschalter hat der BGH entschieden (Urteil vom 18.06.2019, Az. XI ZR 768/17): Nach der heutigen Pressemitteilung des BGH dürfen Banken angesichts der geänderten Rechtslage zum Zahlungsdiensterecht aus dem Jahr 2009 grundsätzlich Entgelte für Barein- und Auszahlungen auf oder vom Girokonto verlangen, ohne dass eine Freipostenregelung vorgesehen ist. Allerdings kann bei Kontoverbindungen von Verbrauchern die Höhe des verlangten Entgelts von den Gerichten überprüft werden. Insofern hat der Bankensenat des BGH das Verfahren an das OLG München zurückverwiesen.

Googles E-Mail-Dienst Gmail ist kein Kommunikationsdienst

Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung gekommen (Urteil vom 13.06.2019, Rs. C-193/18). Der Europäische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein internetbasierter E Mail-Dienst, wie Gmail, kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Kommunikation-Rahmen-RL (2002/21/EG) darstellt. Das führt im Ergebnis dazu, dass ein solcher Dienst nicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) meldepflichtig ist.

Rückblick: Wettbewerbszentrale referierte beim Stakeholder-Dialog „Rechtliche Probleme des Influencer-Marketing“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zu der Frage, wann Influencer Beiträge auf Social Media als Werbung zu kennzeichnen haben, sind in letzter Zeit Landgericht-Entscheidungen ergangen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.

Um rechtliche Probleme des Influencer Marketings zu erörtern, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.06.2019 in Berlin eine Dialogveranstaltung mit Influencern, ausgewählten Wirtschaftsverbänden, den Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.

OLG Hamm urteilt zu Nährwertangaben auf Müslipackungen

Im Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen einen Nahrungsmittelhersteller hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13.06.2019 (Az. 4 U 130/18, nicht rechtskräftig) über die erforderlichen Nährwertangaben auf der Vorderseite eines Knuspermüslis entschieden.

Zum Sachverhalt

Der Hersteller hatte auf der Verpackung eines Müslis unterschiedliche Angaben zum Energiewert angebracht. Auf der rechten Verpackungsseite befand sich die gesetzlich vorgeschriebene Nährwerttabelle. Diese wies einen Energiewert von 448 Kilokalorien je 100g Müsli aus.

Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH verbietet auch geringwertige Werbegaben durch Apotheken

Mit zwei Urteilen vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) Boni und Gutscheinen, die dem Kunden von der Apotheke beim Kauf rezeptpflichtiger und damit preisgebundener Arzneimittel mitgegeben werden, eine Absage erteilt (BGH, Urteile vom 06.06.2019, Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Der I. Zivilsenat entschied in den von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, dass die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig sind, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstießen.

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