OLG Bremen: Werbung einer Krankenkasse mit „hälftigem“ Zusatzbeitrag zulässig
Das Landgericht Bremen hatte in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale Anfang des Jahres entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse mit einem „hälftigen“ Zusatzbeitrag werben darf und die Klage abgewiesen