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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig

Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de