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Roller fahren mit dem Pkw-Führerschein – Werbemöglichkeiten für die neue Fahrerschulung in Fahrschulen

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Eingaben und Fragen zur mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgten Einführung der Fahrerschulung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196. Die neue Regelung gilt seit dem 01.01.2020. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wirft diese neue „Ausbildung“ einige Fragen auf, die sich bei der Werbung für dieses neue Angebot von Fahrschulen stellen.

Internet-Bewertungsportal darf Unternehmens-Bewertungen auf ausgewählte Beiträge stützen

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de) Stellung genommen. Danach ist es dem Portal erlaubt nur sogenannte „empfohlene Beiträge“ für die Sternebewertung zu verwenden und sogennante „nicht empfohlene Beiträge“ lediglich anzuzeigen, aber nicht in die Bewertung einzubeziehen (Urteil v. 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 u.a.).

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