Landgericht Saarbrücken verbietet irreführenden Leistungsvergleich einer Krankenkasse
Das Landgericht Saarbrücken hat einer im Saarland ansässigen Krankenkasse untersagt, mit einem Leistungsvergleich zwischen ihr und einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu werben, wenn nicht beim eigenen Leistungsangebot deutlich und unübersehbar auf Leistungs- und Erstattungseinschränkungen hingewiesen wird