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Wettbewerbszentrale hält die Bezeichnung „Hamburg / St. Pauli / REEPER B“ für ein Craft-Bier, das nicht in Hamburg gebraut wird, für irreführend

Ein Hamburger Bier aus Mönchengladbach? Wettbewerbszentrale erhebt vor dem LG Hamburg Klage wegen „Etikettenschwindels“ (Az. 312 O 336/20). Es geht dabei um das Bier „Reeper B“ mit dem nach Ansicht der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt wird, dass das Bier aus Hamburg stammt, obwohl es tatsächlich in Mönchengladbach gebraut und abgefüllt wird.

EuGH zur grenzüberschreitenden Werbung einer Apotheke

Zum Sachverhalt
In dem Rechtsstreit stehen sich Inhaber von französischen Apotheken und französische Berufsverbände sowie eine Gesellschaft niederländischen Rechts, die in den Niederlanden eine Apotheke betreibt, gegenüber. Die niederländische Apotheke führte eine Werbekampagne für den Online-Verkauf von Arzneimitteln durch, die sich explizit an französische Verbraucher richtete.

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