Lieferluxus nur für bestimmte Artikel – Wettbewerbszentrale beanstandet intransparente Werbung für den Verkauf von Elektrogroßgeräten
Das Landgericht Ingolstadt hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Elektronikmarktkette untersagt, den Verkauf von Haushaltsgeräten zu bewerben mit dem Hinweis, dass ab einem Kaufpreis von 299 Euro Lieferung, Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme für 19 Euro zusätzlich angeboten werden ohne darauf hinzuweisen,