LG Stuttgart: Bezeichnungen „Pflanzenmilck“, „Milckprodukte“ und „hemp milck“ für Milchersatzproduke unzulässig
Das LG Stuttgart hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Lebensmittelhersteller untersagt, für pflanzliche Milchersatzprodukte die Angaben „Pflanzenmilck“, „Milckprodukte“ und „hemp milck“ zu verwenden