Landgericht Flensburg: Kein Auskunftsanspruch gegen den Provider – 04.01.2006
Die Kenntnis fremder, rechtswidriger Inhalte eines Internet-Providers allein begründet (derzeit) keinen Auskunftsanspruch oder einen Anspruch auf Speicherung der Daten des durch die rechtswidrigen Inhalte Verletzten.