OLG Köln: Nicht konkretisierte Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Verträgen sind unwirksam – 09.02.2006
Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Lieferverträgen, die Grund und Umfang einer Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen, sind wegen unangemessener Kundenbenachteiligung unwirksam. Auch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht stellt nicht ohne weiteres einen angemessenen Ausgleich für eine als solche benachteiligende Anpassungsklausel dar.