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OLG Köln: Nicht konkretisierte Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Verträgen sind unwirksam – 09.02.2006

Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Lieferverträgen, die Grund und Umfang einer Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen, sind wegen unangemessener Kundenbenachteiligung unwirksam. Auch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht stellt nicht ohne weiteres einen angemessenen Ausgleich für eine als solche benachteiligende Anpassungsklausel dar.

LG München I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Handys auf dem Prüfstand – Guthaben dürfen auf den Konten nicht ohne weiteres verfallen – 07.02.2006

Das Landgericht München I beurteilte drei Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunknetzbetreibers im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen für unwirksam. Dabei ging es bei zwei Klauseln um den Verfall eines Guthaben auf dem Kundenkonto und bei einer Klausel um die Zahlung eines Entgelts für eine Sperrung.

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