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Landgericht Kassel/Oberlandesgericht Köln: Preisreduzierungen mit dem Hinweis „Ausgenommen Werbeware“ sind wegen fehlender Transparenz wettbewerbswidrig – 07.06.2006

Bewirbt ein Unternehmen allgemeine Preisreduzierungen auf das gesamte Sortiment mit dem zusätzlichen Hinweis „ausgenommen Werbeware“, so ist dies gemäß § 4 Nr. 4 UWG wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Kassel auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden. Auch das Oberlandesgericht Köln hat bereits im vergangenen Jahr eine Werbung mit dem Hinweis „Preisnachlässe bis zu x %, ausgenommen Werbeware“ als mehrdeutig und damit als wettbewerbswidrig eingestuft.

Spam-Attacke: Snakecity – 05.05.2006

Derzeit kommt es zu einer groß angelegten Versendung von Massen-E-Mails mit bislang ungeklärter Herkunft. Die entsprechende E-Mail verweist auf die Domains „www.snakecity.cc“ bzw. „www.snakecirty.de“.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de