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Europäischer Gerichtshof: Vergleichende Werbung darf sich auf ganze Warensortimente beziehen

Vergleichende Werbung darf sich nach einem Urteil – C-356/04 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das ganze Warensortiment beziehen. Damit ist erstmals entschieden, dass sich vergleichende Werbung nicht nur auf einzelne Produkte, sondern auch auf Produkt-Sortimente beziehen darf. Bei einem Preisvergleich reicht es nach Auffassung des EuGH aus, wenn lediglich die Produktgruppe benannt und nicht alle Produkte einzeln aufgelistet werden. Die Verbraucher müssen aber die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Einzelheiten des Preisvergleichs zu überprüfen.

Oberlandesgericht Hamm: Einverständniserklärung zur Telefonwerbung kann nicht per vorformulierter Klausel im Handyvertrag eingeholt werden – 13.09.2006

Telefonwerbung, die ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers praktiziert wird, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.08.2006 entschieden. Der Mobilfunkkunde erteilt sein Einverständnis auch nicht durch eine vorformulierte Klausel im Handyvertrag, nach der er sich damit einverstanden erklärt, dass ihn der Mobilfunkanieter auch über „weitere interessante Angebote“ informiert.

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