Telemediengesetz heute in Kraft getreten
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit heute das Teledienstegesetz (TDG). Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 26.01.2007 den Entwurf der Bundesregierung mit wenigen Änderungen angenommen.
Die Frage, ob das bei Standard & Poor’s erzielte Ratingergebnis „A“ in der Werbung als „hervorragend“ bezeichnet werden kann, hat die Wettbewerbszentrale einer gerichtlichen Klärung durch das Landgericht Ingolstadt (Az. 1 HK O 1734/06) unterzogen.
Einem Fernsehsender ist es vorläufig untersagt, auf dem Gebiet der alten Bundesländer Sportwetten zu bewerben, die nicht von den Behörden des jeweils betroffenen Landes erlaubt sind.
Erwartungsgemäß hat der deutsche Bundestag am 18. Januar das neue Telemediengesetz (TMG) verabschiedet, welches zum 01. März 2007 in Kraft tritt. Damit werden die wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste in einem Telemediengesetz zusammengeführt.
Die Durchführung von Zahnweißung (sog. „Bleaching“) ist nicht ausschließlich Zahnärzten vorbehalten, sondern kann auch von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe vorgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um die Ausübung von Zahnheilkunde.
Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.
Das Bundeskartellamt hat gestern mitgeteilt, gegen Rossmann Bußgelder in Höhe von 300.000,– Euro wegen Verkaufs diverser Artikel unter dem eigenen Einstandspreis verhängt zu haben. Im Jahr 2005 seien insgesamt 55 Produkte zu Preisen angeboten worden, die deutlich unter dem eigenen Einstandspreis gelegen hätten.
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsbereich ergeben sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, welches am 22.05.2007 in Kraft tritt. Die Änderung wurde noch nicht von allen Betroffenen vollständig umgesetzt. Dies führte zu vermehrten Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale.
Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.
Gegenstand einer Entscheidung des LG Wiesbaden war die Frage, welche Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal bestehen. Beide Parteien handeln über das Internet mit Computerzubehör, Digitalkameras und ähnlichen Waren. Unter www.m(…)markt.de, der Seite des Beklagten, erfährt der Besucher, dass die einzelnen M-Märkte jeweils eigenständige Gesellschaften sind, die unabhängig voneinander betrieben werden,