Bundesgerichtshof: Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der Telefongesellschaft bei unerwünschten Werbe-SMS
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Pressemitteilung vom 19.07.2007 mitteilte besteht für den Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses ein Auskunftsanspruch bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS gegenüber der betreffenden Telefongesellschaft.