Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vom Bundesrat verabschiedet – Einführung eines Bußgeldtatbestandes und Ausweitung des Widerrufsrechts
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen im Hinblick auf die Einführung eines Bußgeldtatbestandes bei unerlaubter Telefonwerbung, ein Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen sowie die Ausweitung des Widerrufsrechts bei telefonisch geschlossenen Verträgen.