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Impressumsangaben einer GmbH & Co KG im Internet – ZLW und Wettbewerbszentrale warnen vor umfangreichen Abmahnaktivitäten

Aus aktuellem Anlass bitten die ZLW (Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.) und die Wettbewerbszentrale alle Betriebe, insbesondere diejenigen, die in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführt werden, ihre Impressi auf ihren jeweiligen Internetseiten, aber auch in Internetfahrzeugbörsen zu überprüfen und ggf. der Rechtslage anzupassen.

Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 18. Juni 2009 in Bad Homburg

Die Wettbewerbszentrale lädt zum Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18. Juni 2009, um 10.30 Uhr, nach Bad Homburg ein. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und spezialisiert auf den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern, wie sich die Krankenkassenwerbung seit Einführung des Gesundheitsfonds verändert hat, wie in der

Oberlandesgericht Düsseldorf: Werbung für Telefontarif mit 180 Freiminuten ist irreführend, wenn diese tatsächlich nicht gewährt werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte einem Telekommunikationsunternehmen die Werbeaussage „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ für einen Mobilfunktarif. Das Geschenk war nämlich bei Gesprächen in andere Mobilfunknetze schon nach 21 Minuten verbraucht. Denn tatsächlich gewährte das Unternehmen keine „echten“ 180 Freiminuten, sondern lediglich eine Gutschrift in Höhe von 4,18 Euro.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Salmiak-Lakritze, die nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen auf der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, ebenfalls für Kinder geeignet zu sein

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn

Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen

Der Wettbewerbszentrale liegen Abmahnschreiben vor, in denen ein unbekannter Dritter im Namen der Wettbewerbszentrale auftritt. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Aussender eine Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. auf. Es wird die Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale verlangt.

EuGH: Nationale Gerichte müssen von Amts wegen allgemeine Geschäftsbedingung in Verträgen zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden auf Missbräuchlichkeit prüfen

Missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen, sind von den nationalen Gerichten von Amts wegen zu prüfen. Dies ergibt sich, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aus der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Dort ist geregelt, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen, die ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, den Verbraucher rechtlich nicht binden.

Delegation aus Indonesien zu Gast bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg

Am 26. Mai 2009 erhält die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg Besuch von einer Delegation aus Indonesien:
Im Rahmen des Projekts, „Implementation of Competition Law“ (ICL), einer trilateralen Kooperation zwischen der indonesischen Wettbewerbsbehörde (KPPU), dem Obersten Gerichtshof der Republik Indonesien und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), nehmen ausgewählte Vertreter der indonesischen Wettbewerbszentrale an einer Studienreise nach Deutschland teil.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de